Zusammenstellung der abwägungserheblichen Umweltbelange zum § 13a Verfahren - Bebauungsplan 7-33 "Blohmstraße"
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Auftraggeber:
Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Die Grundstücke Blohmstraße 35/69 umfassen ca. 5,55 ha und liegen direkt an der Stadtgrenze und in der Nähe des Berliner Forstes Düppel. Im Norden, in unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Einfamilienhausgebiete, im Westen grenzt eine ehemalige Gründeponie an das Grundstück an. Auf diesen Grundstücken setzt der B-Plan XIII-271 eine öffentliche Parkanlage mit integrierten privaten Dauerkleingärten fest. Im Süden schließt die offene Landschaft des Landkreises Teltow-Fläming an. Auf ca. 2/3 der Fläche ist ein Gewerbegebiet entstanden. Auf den bisher unbebauten Flächen am westlichen Rand des Gebietes soll eine Wohnbebauung mit ca. 20 Einfamilienhäusern realisiert werden, für die die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.
Der Bezirk geht davon aus, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach §13 a BauGB gegeben sind. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens entfallen gegenüber dem Regelverfahren einzelne Inhalte der Umweltprüfung. Die abwägungserheblichen Belange, dass heißt die Auswirkung der Planung auf Natur und Landschaft und Umwelt müssen aber denn noch erarbeitet werden, da sie Vorraussetzung für einen rechtssicheren Bebauungsplan sind. Es erfolgt daher:
- Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen
- überschlägige Eingriffsbewertung
- Biotoptypenkartierung
- Bewertung der Fläche hinsichtlich des Vorkommens geschützter Tier- und Pflanzenarten
seit November 2009
Umweltprüfung zum Bebauungsplan XV-70 Bohnsdorf-West (BFO)
Berlin Treptow-Köpenick
Auftraggeber:
Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Zum Bebauungsplan XV-70 Bohnsdorf-West wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:
- Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Das Planungsgebiet hat eine Größe von 179 ha und liegt im unmittelbaren Umfeld des Flughafens Schönefeld. Zentrale Nutzung im Bebauungsplangebiet sollen Gewerbe- und Industriegebiete sein.
Im Planungsgebiet kann ein Teil der Umweltauswirkungen vermieden, verringert bzw. ausgeglichen werden. Das Planungsgebiet soll durch eine von den Schönefelder Seen Richtung Osten verlaufende zentrale Grünachse gegliedert werden, die im Westen des Plangebiets in einen großen Landschaftsraum mit vorrangigen Ausgleichsfunktionen mündet. Der Grüne Trichter soll in drei Bereiche mit verschiedenen Zweckbestimmungen geteilt werden. Der nördlichste Teilbereich soll die Zweckbestimmung „Trockenlebensraum“ erhalten, um den besonderen Standortansprüchen der Zauneidechsen gerecht zu werden. Der südlich an den Trockenlebensraum angrenzende Teil des Grünen Trichters erhält die Zweckbestimmung "Eichenmischwald mit Offenflächen". Die südlichste Fläche des Grünen Trichters soll die Zweckbestimmung "Eichen-Kiefernmischwald mit Offenflächen" erhalten. Diese Fläche soll zu gleichen Teilen aus waldgeprägten Bereichen und aus offenen Bereichen gestaltet werden. Am westlichen Rand des Planungsgebietes wird ein "Ersatzlebensraum Erdkröte" festgesetzt.
1998-2009
Schattenstudie Fanny-Zobel-Straße Bebauungspaln XV - 30
Berlin Treptow-Köpenick
Auftraggeber:
Dritte Adler Real Estate GmbH & Co. KG
Anlass der Schattenuntersuchung war eine konzeptionelle Änderung der Gestaltung zwei noch nicht realisierten Zwillingstürme im Bebauungsplanentwurfes XV-30. Zwischen den bestehenden Zwillingstürmen und der noch zu realisierenden Bebauung an der Fanny-Zobel-Straße ergibt sich durch Unterschreitung der Abstandsflächen ein Spannungsverhältnis, dass der besonderen Klärung bedarf, da bisher keine (privat-)rechtliche Sicherung der geplanten Abstandsflächenunterschreitung erfolgt ist. Die Bebauung des "Spreedreiecks" in Berlin entfachte eine Diskussion, um die Zulässigkeit solcher Unterschreitungen und die daran geknüpften Anforderungen an die Begründung bei Festsetzung in einem Bebauungsplan. Die Problematik bedingt eine ausreichende Ermittlung im Einzelfall.
Die Freie Planungsgruppe Berlin (FPB) wurde beauftragt, eine Verschattungsstudie zu erstellen. Als Vergleichsmodell wird zusätzlich die Verschattung durch eine fiktive Bebauung auf dem gleichen Grundstück untersucht, die die Abstandsflächen zu allen umliegenden Gebäuden einhält.
Es wurden vergleichende Berechnungen für die Bestandssituation ( Spalte 1), die Situation mit einem fiktiven Gebäude (Spalte 2), sowie für die Situation mit dem geplanten Vorhaben (Spalte 3), durchgeführt.
Februar 2009
Umweltprüfung zum Bebauungsplan XV - 30 "Treptowers Hoffmannstraße"
Berlin Treptow-Köpenick
Auftraggeber:
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Der Bebauungsplan XV-30 umfasst eine Fläche von ca. 18 ha. Die Fläche wird im Norden begrenzt durch das südwestliche Ufer der Spree, im Osten durch die Straßenachse Elsenstraße / An den Treptowers (Mitte der derzeitigen Mittelinsel der Straße), im Süden durch die Straßenachse der Puschkinallee (Mitte der Hauptfahrbahn), im Westen durch die westliche Grundstücksgrenze der Eichenstraße und die Verlängerung der durch diese Grundstücksgrenze gebildeten Linie über die Fläche des ehemaligen Busbahnhofs Eichenstraße bis zum Ufer der Spree.
Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XV-30 fasste das Bezirksamt Treptow im Januar 1994. Ziel ist die Umsetzung des aus einem Wettbewerb hervorgegangenen prämierten Entwurfs zur städtebaulichen Entwicklung. Zwischenzeitlich erfolgte auf Grundlage des § 33 BauGB bereits die Realisierung wesentlicher Bestandteile des prämierten Entwurfs.
Gemäß § 244 BauGB besteht die Notwendigkeit, das noch nach „alten Recht“ eingeleitete Planverfahren nach den Vorschriften des zuletzt am 24. Dezember 2008 geänderten BauGB zu Ende zu führen. Dies schließt die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ein.
April 2005 - November 2009
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 4-27 "Bauhaus Halensee"
Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf
Auftraggeber:
Bauhaus AG
Zu dem Bebauungsplan 4-27 „Bauhaus Halensee“ wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:
- Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Ziel des Bebauungsplanes 4-27 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Halensee einen Baumarkt zu errichten. Der klassische Baumarkt auf dem Geländeniveau des Güterbahnhofs soll um ein zweites Vollgeschoss auf der Ebene des Kurfürstendamms ergänzt werden, in dem der Gartenmarkt untergebracht werden soll. Der vorrangigen Planungsabsicht entsprechend wird das Planungsgebiet als Sondergebiet mit der besonderen Zweckbestimmung „Baumarkt mit Gartencenter und Baustoffhandel” festgesetzt.
Der südliche Teil des Areals soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden, um langfristig Flächen für die ansässigen Gewerbebetriebe auch planungsrechtlich zu sichern.
Der Untersuchungsgegenstand ist der Bebauungsplan und die durch die Planung voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen. Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen auf den Naturhaushalt werden schutzgutbezogene Untersuchungsräume definiert.
seit Juli 2007
FFH-Verträglichkeits-Voruntersuchung zum Vorhaben "Renaturierung des Unterlaufs der Lindower Bäke mit Totholz"
Lindower Bäke
Auftraggeber:
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Am Unterlauf der Lindower Bäke sind bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte vorgesehen, mit dem Ziel, die morphologische Regenerationsfähigkeit der Lindower Bäke zu reaktivieren. Im Einzelnen ist der Einbau einer größeren Anzahl von Totholzrechen und Strömungslenkern (Rauhbäume) vorgesehen, die als Initiale zur eigendynamischen Sohlaufhöhung und Laufentwicklung dienen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Schutzziele des FFH-Gebietes „Rheinsberger Rhin und Hellberge Ergänzung (DE 3043-302)“ durch das Vorhaben in seinen Planungsbestandteilen und im Zusammenhang mit anderen Projekten nicht zu erwarten sind. Die geplanten Maßnahmen entsprechen den im Standard-Datenbogen genannten maßgeblichen Zielen für das Gebietsmanagement, nämlich die Anhebung des Wasserstandes und die Beseitigung von Verbauungen.
Nach Fertigstellung der Maßnahme wird von einer Aufwertung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I und der Habitate der Arten des Anhangs II ausgegangen. Insbesondere die fließgewässerbezogenen FFH-LRT (Flüsse der planaren Stufe; Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe, Auen-Wälder) erfahren durch die Wasserstandsanhebungen und die Strukturanreicherung durch Totholz eine Stabilisierung und Verbesserung des Erhaltungszustandes.
1,5 km Fließgewässer, ca. 13 ha Wirkbereich des Vorhabens
Februar - Juli 2009
Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-354 "Albrechtshof"
Berlin Spandau
Auftraggeber:
Weigelt - Grundstücksgesellschaft H. Weigelt mbH
Zu dem Bebauungsplan VIII-354 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:
- Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 354 ist die Absicht des Grundstückseigentümers, zwischen Seegefelder Weg und Hamburger Straße auf einer rd. 5,5 ha großen Teilfläche eine Wohnbaufläche mit 383 Wohneinheiten zu entwickeln und über ein privates Straßennetz zu erschließen. Darüber hinaus soll eine öffentliche, naturnahe Parkanlage mit einer Ausdehnung von 8.704 m² und eine 5.202 m² große Fläche für einen Lebensmittelmarkt mit Stellplatzanlage nördlich des Seegefelder Weges festgesetzt werden.
seit März 2008
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bauvorhaben Lentzeallee
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Auftraggeber:
Objektgesellschaft Lentzeallee GmbH & Co. KG
Das für die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehene Gelände wurde bislang als Versuchsfläche des Instituts für Landschaftsbau der TU Berlin genutzt. Vorhanden sind große Offenlandflächen mit unterschiedlich zusammengesetzter Grünlandvegetation, die bereits vor mehreren Jahren für Versuchszwecke angelegt wurde und überwiegend zusammenhängende Flächen mit teilweise kleinräumig wechselnden Vegetationsausprägungen aufweist.
Das Planungsgebiet wird vorwiegend von Biotoptypen der Gehölze und von Grünlandbiotopen eingenommen, auf die der gesetzliche Schutzstatus nicht zutrifft. Auf vergleichsweise kleineren Flächen befinden sich jedoch gesetzlich geschützte Sandtrockenrasen sowie von Frischwiesenarten geprägte Wiesenflächen, die zumindest überwiegend als geschützte Biotope anzusprechen sind.
Im Rahmen der Bearbeitung wurden Vorschläge zum Umgang und zum Ausgleich der gemäß § 26a NatschG Bln gesetzlich geschützten Biotope getroffen.
Es erfolgte eine Koordinierung der faunistischen Gutachten. Für die Gebäudebrüter wurden Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich vorgeschlagen und mit der Obersten Naturschutzbehörde abgestimmt.
Mai 2009 - November 2009
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-49 VE "IKEA"
Berlin Lichtenberg
Auftraggeber:
IKEA GmbH
Zu dem Bebauungsplan 11-49 VE „IKEA“ wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Für den überwiegenden Teil des Planungsgebietes besteht bereits ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-15 VE wurde aufgrund der Absicht der IKEA Verwaltungs-GmbH, auf dem Grundstück Landsberger Allee 364 ein IKEA-Einrichtungshaus zu errichten, aufgestellt. Die IKEA Verwaltungs-GmbH hat weitere westlich angrenzende Grundstücksflächen an der Landsberger Allee erworben und die Vorhabenplanung in einigen Punkten geändert. Daher war die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Für den zusätzlichen Grundstücksteil wurden Untersuchungen zum Vorkommen besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten vorgenommen. 2009 konnte aufgrund der Niederschlagssituation und wegen des Gebäudeabrisses im westlichen Teil des Planungsgebietes Temporärgewässer in Form von flachen Pfützen entstehen, die der europarechtlich geschützten Wechselkröte (Bufo viridis) die Fortpflanzung ermöglichen. Diese Krötenart nutzt zur Fortpflanzung vorwiegend flache, kleine Gewässer ohne bzw. mit sehr geringem Pflanzenbewuchs. Im Gegensatz zu anderen heimischen Amphibienarten sucht die Art nicht jährlich das gleiche Laichgewässer auf, sondern nutzt als „Laichplatzvagabund“ spontan bzw. temporär auftretende Gewässer, wie größere Pfützen.
Mai 2009 - Oktober 2009
UVP-Vorprüfung (nach § 3c UVPG) - B 96a-Süd "Am Seegraben"
Berlin Treptow-Köpenick
Auftraggeber:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Die B96a wird im Bereich „Am Seegraben“ instand gesetzt. Die Straße soll im Zuge der Sanierung im Wesentlichen unverändert bleiben. Es ist aber vorgesehen, die Straße den verringerten Verkehrsströmen anzupassen und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zukünftig auf 50 km/h zu begrenzen. Die Fahrspurbreiten werden zugunsten des Mittelstreifens in ihrer Breite um einen Meter reduziert. Fahrbahnbegleitende Geh- und Radwege sollen beidseitig ergänzt werden.
Für die Umplanung der B96a-Süd wurde eine Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG fdurchgeführt. Die Vorprüfung erfolgt gemäß des "Prüfkatalogs zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßen (Teil B)2.
Aufgrund der beschriebenen Merkmale und der Wirkfaktoren des Vorhabens und einer Kenntnis des betroffenen Standortes können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden. Durch das Vorhaben werden zwar zusätzlich bisher nicht überbaute Standorte für den kombinierten Geh- und Radweg in Anspruch genommen. Auf der anderen Seite werden aber auch bisher versiegelte Fläche entsiegelt, in dem die Fahrbahnbreiten reduziert und der Mittelstreifen verbreitert wird.
Juni 2009 - Juli 2009
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan XV-70a
Berlin Treptow-Köpenick
Auftraggeber:
Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH beabsichtigt auf einem Gelände südöstlich der Bundesfernstraße B 96a ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde dazu die schalltechnische Untersuchung erarbeitet.
Im Wesentlichen waren die Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr auf der das Plangebiet tangierenden B 96a sowie diejenigen auf der durch das Plangebiet verlaufenden Sammelstraße und die Immissionen des S-Bahn-Verkehrs zu berücksichtigen. Die Darstellung der Lärmsituation erfolgte in verschiedenen Planungsszenarien.
Weiterhin wurden die Schallimmissionen der Teilflächen des geplanten Gewerbegebietes an den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen in mehreren Varianten ermittelt und mithilfe einer Lärmkontingentierung auf das zulässige Maß zu beschränkt.
Die Erforderlichkeit und die Anspruchsvoraussetzungen von Lärmschutzmaßnahmen (16. BImSchV) aufgrund des Neu– oder Ausbaus von Verkehrsanlagen sowie die Wirksamkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen wurden überprüft. Die Anforderungen zum Schallschutz wurden gemäß DIN 4109 ermittelt.
2007 - 2008
Maßnahmenfläche "Ersatzlebensraum Erdkröte"
BBI Businesspark in Bohnsdorf-West
Auftraggeber:
Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan XV-70a Bohnsdorf-West wurde das Vorkommen der Erdkröte festgestellt. Die Erdkröte hatte in der ehem. Baumschuke sowohl Sommerals auch Winterquartier. Durch die Planung verliert die Erdröte ihren Lebenraum nahezu vollständig. Im Bebauungsplan wurde daher die Schaffung eines Ersatzlebensraumes festgesetzt. Die Planung wurde als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme umgesetzt. Ziel war es den Lebensraum so zu gestalten, dass auf einer kleinen Fläche eine sehr hohe Strukturvielfalt geschaffen wird. Prägende Strukturelemente sind Erdwälle, die z. T. verschiedene Einbauten aufweisen, mit verschiedenen Materialien verfüllte Gräben, Strauch- und Baumpflanzungen sowie Heudrusch- und Mulchansaaten. Ergänzend kommen Einzelelemente wie Steinhaufen, Findlinge oder Reisighaufen hinzu. Als Materialien werden der anstehende sandige Boden, Natursteine (Feldsteine, Findlinge), Totholz (Stämme, Äste, Stubben, Reisig, Holz-häcksel), Stroh, Kompost, Rindenmulch, Schafs- und/oder Pferdemist verwendet. Eine Amphibienleitwand am östlichen und südlichen Rand der Fläche soll verhindern, dass die Erdkröten in die angrenzenden Gewerbegebiete laufen.
Es wurden die Leistungsphasen 1-9 bearbeitet.
Februar 2008 bis Juni 2008
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 42.4 "Kaserne Pappelallee / Am Schragen"
Potsdam
Auftraggeber:
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH
Zu dem Bebauungsplan Nr. 42.4 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Die Umweltprüfung umfasste:
- Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Das Planungsgebiet liegt im Bornstedter Feld der Stadt Potsdam, einem ehemaligen Militärgelände. Es erstreckt sich nördlich der Kieperheuerallee und beidseitig der Georg-Hermann-Allee. Es handelt sich um eine große Ruderalfläche, die vorwiegend mit Hochstauden, wie Kanadischer Goldrute, Rainfarn, Landreitgras u. a., bewachsen ist. Insbesondere die blütenreichen Kraut- und Staudenfluren haben eine besondere Bedeutung für Stechimmen. Innerhalb der Hochstaudenfluren kommen Junggehölze auf. Zwei Flächen sind als Eichen-Vorwälder und damit als geschützte Biotope nach § 32 Brandenburgisches Naturschutzgesetzt eingestuft.
Östlich der Fläche bis zur Nedlitzer Straße erstreckt sich ein natürlicher, artenreicher und mehrschichtiger Waldbestand, aus vorwiegend Laubgehölzen, dem sog. Schragen. Der Schragen ist aufgrund des Vorkommens des streng geschützten Heldbocks als FFH-Gebiet eingestuft. Im westlichen Bereich der Fläche haben Zauneidechsen ihren Lebensraum.
seit September 2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-43
Berlin Lichtenberg
Auftraggeber:
Grundstücksgesellschaft Berlin-Lichtenberg
Für den Bebauungsplan 11-43 VE wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte Realisierung eines Einzelhandelskomplexes. Der Eigentümer plant die Errichtung eines SB – Warenhauses und eines Baumarktes mit Baustoffhandel sowie weiteren Freiverkaufsflächen. Im östlichen Teil ist ein weiterer Komplex mit Einzelhandel und an der Landsberger Allee ein Hotel vorgesehen.
Für den Standort des geplanten Vorhabens gibt es keinen Bebauungsplan. Das ehemals als Lager- und Vertriebsbereich genutzte Areal ist auf Grund seiner teilweise vorhandenen Bebauung planungsrechtlich dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Die geplante Nutzung als Einzelhandelskomplex knüpft zwar bezüglich Gebäudetypus und Grundstücksausnutzung an die ehemalige Nutzung des Standortes als Lager- und Vertriebshalle für Lebensmittel an, Qualität und Quantität des Vorhabens erfordern jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Juni 2007 - Februar 2008
UVP-Vorprüfung (nach § 3c UVPG) - Messe Berlin, Gleiserweiterung Innotrans
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Auftraggeber:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Die Messe Berlin plant auf ihren Flächen den Bau einer Schaugleisanlage für Ausstellungszwecke. Diese eisenbahnrechtlichen Nebenanlagen sollen an den Gleisanlagen auf dem Messegelände anschließen. Der Bau der Gleise ist so geplant, dass die Fläche außerhalb der Ausstellungszeit weiterhin als Parkplatz genutzt werden kann.
Das Verfahren soll nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt werden. Anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ist ein Plangenehmigungsverfahren geplant. Für alle nach § 18 AEG beantragten Verfahren, ist die Durchführung einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG erforderlich.
Es wurde eine sog. Umwelterklärung verfasst, die den Hauptbestandteil der Vorprüfung bildet. Grundlage für die Erarbeitung der Umwelterklärung bildet der von der Senatsverwaltung empfohlene Umwelt-Leitfaden zur planungsrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen des Eisenbahn-Bundesamtes.
Die Umwelterklärung umfasst vorhabenspezifische Angaben sowie eine Einschätzung der Umweltauswirkungen des Vorhabens.
Januar 2008 - Februar 2008
Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-424 "Golfpitches"
Berlin Spandau
Auftraggeber:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Für den Bebauungsplan VIII-424 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Mit dem Bebauungsplan VIII-424 soll die städtebauliche Entwicklung im Sinne eines vor-städtischen Gefüges gelenkt werden. Ziel ist es, dass dieser Bereich Kladows seiner baulichen Vorprägung entsprechend strukturell und gestalterisch weiterentwickelt wird.
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs VIII-424 war einst die Absicht, für die ab Mitte 1999 nach Berlin umziehenden Bediensteten des Bundes im Rahmen des Wohn-raumversorgungskonzeptes vom 29. Juni 1995 Wohnungsneubaugebiete - unter anderem im Randbereich des Berliner Golf Clubs Gatow - zu entwickeln. Eine Erforderlichkeit für das Bebauungsplanverfahren existiert trotz des weitgehend abgeschlossenen Umzugs der Bediensten des Bundes weiterhin, da es zum einen immer noch eine Nachfrage nach inner-städtischen und vielfältigen Wohnungsangeboten aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern gibt, die den heutigen individuellen Wohnbedürfnissen angepasst und auf Eigen-tum ausgerichtet sind. Zum anderen soll über den zukünftig zulässigen dreigeschossigen Geschosswohnungsbau eine Stärkung des Wohnstandortes Spandau als nachgefragte Wohnlage erreicht werden.
April 2006 - Juni 2007
Schattenstudie zum Bebauungsplan Nr. 849 "Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße"
Bochum
Auftraggeber:
exzenterhaus bochum GmbH & Co. KG
Zum Bebauungsplan Nr. 849 "Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße" muss keine Umweltprüfung durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt. Die abwägungserheblichen Belange müssen jedoch auch hier systematisch abgearbeitet werden.
Das Konzept sieht die Aufstockung des vorhandenen Hochbunkers um ca. 65 m auf eine Höhe von 86 m vor.
Dies führt zu einer Unterschreitung der Regelabstandsflächen gemäß Bauordnung. In Bezug auf die Unterschreitung muss geklärt werden, ob die städtebaulich gewünschte Unterschreitung sich mit den Belangen der Betroffenen vereinbaren lässt. Dazu wurde im Hinblick auf Belichtung und Besonnung, Versorgung der Aufenthaltsräume mit Tageslicht eine Schattenstudie erarbeitet.
März 2007
Zusammenstellung der abwägungserheblichen Umweltbelange zum § 13a Verfahren Bebauungsplan Nr. 849 "Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße"
Stadt Bochum
Auftraggeber:
exzenterhaus bochum GmbH & Co. KG
Wesentlicher Anlass der Planung ist die zukünftige Nutzung und Umgestaltung des 1942 errichteten ca. 21 m hohen Hochbunkers. Dieser befindet sich auf einer langgestreckten begrünten Mittelinsel der Cityradiale Universitätsstraße, die den Ring der Innenstadt mit der Ruhr-Universität verbindet. Der Hochbunker markiert den Eingang zum inneren Stadtgebiet und bildet eine wichtige Orientierungsmarke. Er steht nach verschiedenen Zwischennutzungen seit Jahren leer und lässt in seinem heutigen Zustand wegen des geringen Angebotes an Geschossfläche in den einzelnen Etagen keine angemessenen Folgenutzungen zu. Als Bunker wird er nicht mehr benötigt. Städtebaulich stellt er aber eine wichtige Stadtmarke an der Cityradialen dar. Er steht darüber hinaus unter Denkmalschutz. Bei der Begehung des Bunkers wurden zahlreiche verendete Tauben im Inneren entdeckt. Diese hatten durch die Lüftungsschlitze zwar den Weg hinein, aber nicht mehr hinaus gefunden. Nach Aussage der Unteren Landschaftsbehörde hat der Hochbunker keine Lebensraumfunktion für Greifvögel (z.B. Turmfalken) und Fledermäuse. Für Fledermäuse weist der Bunker eine zu geringe Luftfeuchtigkeit auf.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Um einen rechtssicheren Bebauungsplan zu erlangen, wurden die abwägungserheblichen Belange in Anlehnung an einen Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB zusammengestellt.
April 2006 - September 2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan VI-140 Gleisdreieck
Berlin Kreuzberg-Friedrichshain
Auftraggeber:
VIVICO Real Estate GmbH
Zu dem Bebauungsplan VI-140 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:
- Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Der Bebauungsplan VI-140 dient vor allem der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen des Potsdamer Platzes durch die Festsetzung öffentlicher Grünflächen und der städtebaulichen Arrondierung der angrenzenden Stadtteile.
Besonderheit der Umweltprüfung war die abgeschichtete Bearbeitung der Prüfinhalte. Der Bebauungsplan wurde nur bis zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und deren Auswertung geführt. Auf dem Bebauungsplan VI-140 sollen nun Teilbebauungspläne aufgestellt werden. Diese gestufte Vorgehensweise ermöglichte im Rahmen der Umweltprüfung nach dem Prinzip der Abschichtung vorzugehen. Somit kann die schwerpunktmäßige Ermittlung bestimmter Umweltauswirkungen den Teilbebauungsplänen überlassen werden, soweit die Prüfung aus fachlicher Sicht dort angemessener erscheint. Die Abschichtungsregelung dient insgesamt dazu, Doppelprüfungen zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen. Umgekehrt brauchen auf der Ebene der Teilbebauungspläne bereits geleistete Schritte und Erkenntnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans mit geringer Regelungsdichte nicht wiederholt werden.
Mai 2006 - Mai 2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 20 "Wohnpark Collonil"
Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Mühlenbeck
Auftraggeber:
FAGO Deutschland
Zum Bebauungsplan Nr. 20 „Wohnpark Collonil“ muss keine Umweltprüfung durchgeführt werden, da es sich gemäß § 13a BauGB um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Bebauungspläne der Innenentwicklung können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. In Rahmen des beschleunigten Verfahrens kann auf bestimmte Verfahrensschritte verzichtet werden. Hierzu gehört auch die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Erstellung eines Umweltberichtes hat sich jedoch in der Praxis bewährt, da die abwägungserheblichen Belange systematisch und übersichtlich zusammengestellt werden. In Anlehnung an die Anforderungen des Umweltberichtes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie § 2 Abs. 4 und 2a und die Anlage § 2 Abs. 4 und 2a BauGB) werden daher im Folgenden die umweltbezogenen abwägungserheblichen Belange dargestellt. Es wird also weitestgehend ein Umweltbericht erstellt, auch wenn es formal keine Verpflichtung dafür gibt. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden ermittelt, beschrieben und bewertet, um sie in die Abwägung einstellen zu können. Das Planungsgebiet stellt sich gegenwärtig als Gewerbebrache mit großem Grünanteil dar. Die Aufgabe der gewerblichen Nutzung hinterließ eine strukturell und funktional unbefriedigende Bebauung und Flächennutzung. Es ist ein neues Einfamilienhausgebiet für ca. 36 Wohneinheiten in Doppel- und Einfamilienhausbebauung durch einen Investor zu errichten. Darüber hinaus sind altersgerechte Wohneinheiten für ältere Menschen vorgesehen. Zur Verbesserung der Versorgungssituation im Ortsteil Mühlenbeck ist zudem ein Einzelhandelsstandort mit dem Schwerpunkt Lebensmittelhandel geplant.
Juni 2006 - August 2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 311 Cervantesweg
Leipzig-Meusdorf
Auftraggeber:
Leipziger Wohnungsbaugesellschaft LWB
Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft als Vorhabenträger und Eigentümer der Siedlung hat zweigeschossige Mehrfamilienhäuser aufgrund der fehlenden Nachfrage abreissen lassen. Auf diesem Standort sollen Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser entwickelt werden.
Das Planungsgebiet wird im Bestand durch einen reichhaltigen und zum Teil wertvollen Grünbestand geprägt. Aus diesem Grund soll die Bebauung weitgehend auf den Flächen der ehemaligen Zeilenbebauung vollzogen werden. Wertvoller Baumbestand soll erhalten und gepflegt werden. Negative Umweltauswirkungen auf Natur und Landschaft können so vermieden bzw. zumindest auf ein geringes Maß reduziert werden. Die Bereiche mit noch relativ natürlichen Bodenverhältnissen bleiben so erhalten. Dennoch werden durch die Planung erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Pflanzen und Tiere vorbereitet. Der Eingriff ist nicht im Planungsgebiet ausgleichbar. Im unmittelbaren Umfeld wird am Meusdorfer Teich eine Ausgleichsmaßnahme umgesetzt. Hier ist die Entwicklung einer Streuobstwiese geplant.
Die Planung zieht keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter nach sich. Für das Schutzgut Landschaftsbild sind sogar positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Dementsprechend ist es nicht erforderlich, Maßnahmen zur Überwachung für diese Schutzgüter zu planen. Maßnahmen zur Überwachung werden nur für das Schutzgut Pflanzen und Tiere vorgeschlagen, da für das Schutzgut Boden keine Maßnahmen sinnvoll sind.
Alternative Planungsmöglichkeiten wurden untersucht und aufgrund der erheblichen zu erwartenden Umweltauswirkungen verworfen.
Juli 2006 - Juli 2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-15
Berlin Lichtenberg
Auftraggeber:
IKEA GmbH
Zu dem Bebauungsplan 11-15 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Die Umweltprüfung hat damit zugleich die Funktion der Umweltverträglichkeitsprüfung für nach dem UVP-Gesetz UVP-pflichtige Bebauungspläne (§ 17 UVPG), der Prüfung, ob die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan erheblich beeinträchtigt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sowie der Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).
September 2006 - September 2007
Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan
Grünheide, OT Kagel
Auftraggeber:
Gemeinde Grünheide (Mark)
Die Gemeinde Grünheide beabsichtigt nach der Gemeindegebietsreform die für die einzelnen Ortsteile vorhandenen, rechtskräftigen Flächennutzungspläne in eine für die Gesamtgemeinde geltende Flächennutzungsplanung zu überführen. Grundlage des Verfahrens sind somit die (Teil-) Flächennutzungspläne und Landschaftspläne der Gemeinden des ehemaligen Amtes Grünheide. Die ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden sind nun Ortsteile der Gemeinde Grünheide. Für den Flächennutzungsplan des Ortsteils Kagel besteht aufgrund einer - gemessen an einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung - überzogenen Baugebietsdarstellung ein grundlegender Überarbeitungsbedarf. Bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise lässt sich die Umweltprüfung auf den Ortsteil Kagel beschränken, weil in den anderen Ortsteilen keine Änderungen der Pläne erforderlich sind.
September 2006 - Oktober 2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 7-24 VE "Rathaus Galerie Tempelhof"
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Auftraggeber:
SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Für den Bebauungsplan 7-24 VE wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:
- Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
- Erstellung des Umweltberichtes
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Einkaufszentrums am Tempelhofer Damm 161-165 an. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan XIII-80 widerspricht der vorgesehenen Planung eines Einkaufszentrums, so dass neues Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden muss. Der überwiegende Teil des Planungsgebietes wird im Bestand durch die mehrschichtigen Gehölzbestände eingenommen. Die Flächen nördlich des Rathauses beinhalten einen ausgedehnten alten Gehölzbestand heimischer und nicht heimischer Arten. Die Bäume weisen aufgrund ihres z.T. sehr hohen Alters einen hohen ökologischen Wert auf. Die reiche Krautschicht kennzeichnet einen typisch erhaltenen Park mit hohem Reifegrad. Die Eingriffsbewertung und –bilanzierung ergibt, dass der Eingriff nicht vollständig im Planungsgebiet kompensiert werden kann, auch unter Berücksichtigung, dass ein Teil des Eingriffs bereits gemäß des Bebauungsplanes XIII-80 von 1964 zulässig wäre und daher nach § 1 Abs. 3 BauGB nicht ausgleichspflichtig ist.
Dezember 2006 - April 2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 16 "Radweg Genshagen, Ludwigsfelder Straße"
Stadt Ludwigsfelde (OT Genshagen)
Auftraggeber:
Stadt Ludwigsfelde
Zu dem Bebauungsplan Nr. 16 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Ziel des Bebauungsplanes ist es die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Neubau eines Radweges zu schaffen.
Mit dem Neubau eines 535 m langen einseitigen Straßen begleitenden Radweges für Zweitrichtungsverkehr an der Ludwigsfelder Straße im Ortsteil Genshagen soll der Lückenschluss zwischen der B 101 neu und dem Ortseingang Genshagen vorgenommen werden. Die Streckenführung verläuft sowohl innerhalb als auch außerhalb des derzeit bebauten Gebietes. Das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 16 umfasst die Trasse des 2. Bauabschnitts. Die Trasse des 2. Bauabschnitts befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Brandenburg Park“. Die Planung widerspricht teilweise den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, so dass mit Beschluss vom 25.04.06 die Durchführung eines entsprechenden Planverfahrens zur Herstellung der Konformität festgelegt wurde. In der vorliegenden Planung wurde die Lage der Trasse zugunsten der Nichtbeeinträchtigung der Alleebäume gegenüber der Genehmigungsplanung von 2000 verändert.
April 2007 - September 2007
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan VIII-354
Berlin Spandau
Auftraggeber:
Haspel GmbH & Co. Bau– und Grund KG
Im Bereich Seegefelder Weg/Hamburger Straße in Albrechtshof soll durch einen Bebauungsplan die Errichtung eines Einfamilienhausgebietes mit ca. 90 Wohneinheiten und eines Verbrauchermarktes mit zugehöriger Stellplatzanlage planerisch vorbereitet werden.
Ziele der Untersuchungen waren die Klärung der verkehrlichen Ausgangsdaten, die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen, der Vergleich mit den Orientierungswerten der Bauleitplanung gemäß DIN 18005 bzw. TA Lärm und die Darstellung möglicher Schutzmaßnahmen.
Die Berechnung der Schallemissionen des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgte unter Anwendung der RLS-90. Die mit der Realisierung des Lebensmittelmarktes entstehenden Schallemissionen der Anliefer- und Kundenverkehre sowie die resultierenden Immissionen, die maßgeblich für die Vorhabensgenehmigung nach Baugesetzbuch und im Sinne des § 50 BImSchG sind, wurden mit verschiedenen Verfahren berechnet. Ergebnis der Untersuchung ist die Notwendigkeit der Errichtung einer Lärmschutzwand nördlich des Verbrauchermarktes zur angrenzenden Wohnbebauung.
2007
Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-354 "Pulvermühle"
Berlin Spandau
Auftraggeber:
Wasserstadt Berlin-Oberhavel
Zu dem Bebauungsplan VIII-513b „Pulvermühle“ wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Sondergebietes „Sport“, aufgrund bestehender Defizite im Bereich der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen in der Wasserstadt Berlin-Oberhavel.
Die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-513 wurde im Mai 1994 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war das Planungsgebiet des heutigen VIII-513b durch die Straßenverkehrsfläche der verlängerten Daumstraße, Verkehrsflächen einer privaten Anschlussbahn sowie gewerbliche Lagerflächen genutzt und damit nahezu vollständig versiegelt. Die privat genutzten Schienenverkehrsflächen dienten primär der Ver- und Entsorgung der Tanklager der Firmen ESSO und SHELL sowie der Anbindung der Gewerbebetriebe auf der Insel Eiswerder. Die Fläche war durch erhebliche Bodenbelastungen geprägt.
Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme wurden vom Treuhänder bereits Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes vorgenommen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Bodensanierung, der Rückbau von Gleisanlagen, Lagerflächen sowie Verkehrsflächen der ehem. verlängerten Daumstraße sowie die provisorische Begrünung zu nennen. Das Planungsgebiet stellt sich zum Zeitpunkt der Umweltprüfung als Wiesenfläche mit partiellem Baum- und Gehölzbestand dar. Im Rahmen der Umweltprüfung galt es die unterschiedlichen zeitlichen Bezüge vor Beginn der Entwicklungsmaßnahme mit dem Zustand zum Zeitpunkt der Umweltprüfung in Beziehung zu setzen.
April 2005 - September 2006
Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Dienstleistungszentrum Am Roßberg"
Schkeuditz, Kreis Delitzsch
Auftraggeber:
Polaris GmbH
Zu dem Bebauungsplan "Gewerbe– und Dienstleistungszentrum Am Roßberg" wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt auch die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und damit die Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).
seit 2003
Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-354 "„Albrechtshof"
Berlin Spandau
Auftraggeber:
Haspel GmbH & Co. KG und TH. Semmelhaack Management & Beteiligungs GmbH
Zu dem Bebauungsplan VIII-354 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt auch die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und damit die Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).
2003 - 2005
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 7-16
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Auftraggeber:
Krieger Grundstücks GmbH
Die Krieger Grundstück GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände der ehemaligen Radrennbahn Schöneberg ein Einrichtungshaus mit 40.000 m² Verkaufsfläche zu errichten. Mit der Schalltechnischen Untersuchung werden die Auswirkungen der Planungen auf bestehende schutzbedürftige Nutzungen untersucht. Um die Auswirkungen abgrenzen zu können, werden verschiedene Betrachtungsfälle gegenüber gestellt. Für die Berechnung der Schallemissionen und -immissionen wurde das geprüfte Programmpaket IMMI eingesetzt. Die Einhaltung aller maßgeblichen Richtlinien und Vorschriften ist dabei gesichert. Grundlage der Schalltechnischen Untersuchung ist eine Verkehrstechnische Untersuchung (Hoffmann-Leichter 2005). Die Schalltechnische Untersuchung stellt sowohl für den Straßenverkehrslärm als auch für den Gewerbelärm die Auswirkungen der Planung dar. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Realisierung des Einrichtungshauses zusätzliche Lärmbelastungen verursacht und passive Schutzmaßnahmen gemäß 24. BImSchV erforderlich werden. Im Städtebaulichen Vertrag zwischen Bauherr und Bezirk sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen gesichert.
2004 - 2005
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 7-16
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Auftraggeber:
Krieger Grundstücks GmbH
Zu dem Bebauungsplan 7-16 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Die Umweltprüfung hat damit zugleich die Funktion der Umweltverträglichkeitsprüfung für nach dem UVP-Gesetz UVP-pflichtige Bebauungspläne (§ 17 UVPG), der Prüfung, ob die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan erheblich beeinträchtigt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sowie der Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).
2004 - 2005
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 15 "Wohngebiete Taubenstraße"
Stadt Ludwigsfelde
Auftraggeber:
Stadt Ludwigsfelde
Im Bestand wird das Planungsgebiet durch Büro- und Werkstattgebäude, Garagen und sonstige Lager- und Erschließungsflächen geprägt. Im Jahr 2000 wurden alle baulichen Anlagen abgerissen, weil die Stadt Ludwigsfelde die bauliche Verwertung des Grundstücks entsprechend dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ beabsichtigte. Von ökologischer Bedeutung für die Pflanzen- und Tierlebensgemeinschaften sowie für die biologische Vielfalt in der Stadt sind insbesondere die Wohnviertel, die eine geringe Bebauungsdichte und einen hohen Durchgrünungsgrad aufweisen. Diese bieten Kulturfolgern wie zum Beispiel dem Igel und anderen Kleinsäugern, sowie auch zahlreichen Vögeln einen durchaus geeigneten Lebensraum. Des weiteren sind die innerstädtischen Freiräume, Alleen, und Waldflächen als wichtige Biotopverbundelemente zwischen den großflächigen Waldbeständen zu sehen, die sich im Norden und Süden des Stadtgebiets befinden.
In der Nähe des Planungsgebietes befinden sich vier Bäume mit hoher bis mittlerer Bedeutung für Flora und Fauna, die auch als Naturdenkmale unter Schutz stehen. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und durch fachgesetzlich erforderliche Bodenaustauschmaßnahmen wird der Umweltzustand für alle Schutzgüter verbessert oder bleibt zumindest gleich. Dies liegt insbesondere in der vorherigen gewerblichen Nutzung des Plangebiets, die mit 1.400 qm überbauter Fläche deutlich über der durch den Bebauungsplan ermöglichten Flächenversiegelung von 1.100 qm liegt, sowie in der zukünftig verbesserten städtebaulichen Einbindung der aktuell als Fremdkörper wirkenden Brachfläche in das bestehende Stadtquartier begründet.
April 2005 - November 2005
Realisierungsplanung und Steuerung der Kompensationsmaßnahmen für das Güterverkehrszentrum Berlin Ost
Freienbrink
Auftraggeber:
LEG Brandenburg mbH / Treuhandfunktion für Umweltministerium Brandenburg
Die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das 130 ha große GVZ Berlin Ost wurden als Komplexprojekt im Regionalpark Müggelspree geplant und in der Realisierungsphase gesteuert. Die FPB hatte im Zusammenhang mit einer Bürgschaft hierbei eine Treuhänderfunktion für das Umweltministerium Brandenburg. Die Aufgaben der FPB umfassten insbesondere:
- Projektorganisation und -steuerung (51 beteiligte Stellen, Integration von LKZ, SAM und ABM)
- Pflege- und Entwicklungsplanung, LAP für zahlreiche Teilprojekte (u.a. Umstellung eines 275 ha großen Landwirtschaftsbetriebs von intensiver Milchviehwirtschaft auf extensive Grünlandwirtschaft; Anlage von Feldgehölzen, 22 ha Streuobstwiesen, Kleingewässern; Graben- und Moorrenaturierung; Anlage von Naturwaldparzellen; Abriss und Renaturierung von MfS-Funkstation mit Wegedämmen und Renaturierung Klärwerksgelände; Vorbereitung der Müggelspreerenaturierung)
- Öffentlichkeitsarbeit (2 Filme, Faltblätter, Info-Veranstaltungen und Abstimmung mit der Regionalparkentwicklung, Vereinsgründung)
- Aufgaben- und Kostenplanung, Kostenkontrolle, Nachweisführung und Abstimmung des anerkannten Kompensationserfolgs mit Umweltministerium und UNB
1996 - 2002
Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 6 und 7 "Alte Gartenstadt" und "Neue Gartenstadt"
Stadt Rerik
Auftraggeber:
ECW - Entwicklungs-Compagnie Wustrow GmbH & Co. KG
Die Stadt Ostseebad Rerik beabsichtigt, die ehemals militärisch genutzten Areale auf der knapp 10 km² großen Halbinsel Wustrow für eine überwiegend touristische Nutzung zu erschließen. Rerik befindet sich im Nordwesten des Landkreises Bad Doberan in der Region Mittleres Mecklenburg / Rostock und hat ca. 2.200 Einwohner. Die Halbinsel Wustrow liegt im westlichen Teil der Stadt zwischen Ostseeküste und Salzhaff. Sie ist über den so genannten „Wustrower Hals“, eine nur ca. 100 m breite Landenge, mit der Stadt verbunden.
Die Bebauungspläne für die Alte und die Neue Gartenstadt unterliegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Maßgeblich für diese Pflicht und für die Durchführung der UVP auf der B-Plan-Ebene sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baugesetzbuches. Im Sinne dieser Vorschriften beinhaltet die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie die erforderlichen Angaben zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, d.h. auf die einzelnen, im UVPG benannten Schutzgüter einschließlich der dabei auftretenden Wechselwirkungen.
1996 - 2002
Gutachterliche Eingriffsbewertung und FFH-Verträglichkeitsvorstudie zum FNP-Entwurf
Gemeinde Kreuzbruch
Auftraggeber:
Amt Liebenwalde, Gemeinde Kreuzbruch
Aufgabe des Gutachtens war die erweiterte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Landschaftsplan-Vorentwurf zur Berücksichtigung der Bauflächenerweiterung des Flächennutzungsplan-Entwurfs der Gemeinde Kreuzbruch. Zugleich erfolgte eine Vorprüfung, ob es durch die Ausweisung von Bauflächen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der FFH-Prüfgebiete Nr. 214 "Schnelle Havel" und Nr. 573 "Kreuzbruch" kommen kann.
ca. 4.567 ha (Gemeindegebiet Kreuzbruch)
2000 - 2001