Freie Planungsgruppe Berlin

Umweltplanung

Projektarchiv Umweltplanung

95 Datensätze

Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan VI-150g-1-1 „EXIL-Museum“
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan VI-150g-1-1 „EXIL-Museum“

Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Auftraggeber: Stiftung Exil Museum

Der Bebauungsplan VI-150g-1-1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans VI-150g-1-1 umfasst einen Teil des nördlichen Lilli-Henoch-Sportplatzes, den Portikus des ehemaligen Anhalter Bahnhofes sowie die vorgelagerte Straße, die Teil des Askanischen Platzes ist, eine öffentliche Grünfläche und die öffentliche Verkehrsfläche der Stresemannstraße und der Schöneberger Straße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 12.030 m².

Ziel des Bebauungsplans ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung ‚Museum‘, öffentliche Verkehrsfläche und öffentliche Grünfläche. Grundlage der Planung bildet der Siegerentwurf von Dorte Mandrup Arkitekter für das EXIL-Museum. Der Portikus bleibt für sich allein stehend und sichtbar. Dahinter schließt sich im Bogen das Museumsgebäude an. Der als Grünfläche gestaltete Askanische Platz mit seinem monumentalen Baumbestand bleibt erhalten.

seit Mai 2021

PDF: 7.811 KB

 

Fachgutachten zur Eingriffsbewertung und -bilanzierung zum Bebauungsplan 12-62a „Schumacher Quartier“

Berlin Reinickendorf, Ortsteil Tegel

Auftraggeber: Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG

Östlich der Landebahnen des ehemaligen Flughafens Tegel und nördlich des Kurt-Schumacher-Damms wird der Bebauungsplan 12-62a aufgestellt.

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des ersten Bauabschnitts eines neuen Wohnquartiers, dem sogenannten „Schumacher Quartier“, zu schaffen.

Das Gebiet des Bebauungsplans 12-62a umfasst eine Gesamtfläche von 191.434 m². Der Bebauungsplan soll allgemeine Wohngebiete, ein Sondergebiet, Verkehrsflächen, Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und eine Öffentliche Parkanlage festsetzen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Änderungen geplant, die gemäß § 14 BNatSchG in Verbindung mit § 16 NatSchG Bln und § 1a Absatz 3 BauGB Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereiten. Vermeidbare Eingriffe sind zu vermeiden. Der Eingriff wird erfasst und mit dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen quantifiziert. Die Eingriffserfassung und -bewertung wird in diesem Gutachten dargestellt.

Januar 2021 - Juni 2021

PDF: 4.839 KB

 

Fachgutachten zur Eingriffsbewertung und -bilanzierung zum Bebauungsplan 12-62e
Fachgutachten zur Eingriffsbewertung und -bilanzierung zum Bebauungsplan 12-62e „Schumacher Quartier“

Berlin Reinickendorf, Ortsteil Tegel

Auftraggeber: Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG

Östlich der Landebahnen des ehemaligen Flughafens Tegel und südlich des Autobahnzubringers wird der Bebauungsplan 12-62e „Bildungscampus“ aufgestellt. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bildungscampus zu schaffen.

Das Gebiet des Bebauungsplans 12-62e umfasst eine Gesamtfläche von 40.831 m². Der Bebauungsplan soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bildungscampus“, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage“ und eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ (Planstraße A) festsetzen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind Änderungen geplant, die gemäß § 14 BNatSchG in Verbindung mit § 16 NatSchG Bln und § 1a Absatz 3 BauGB Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereiten. Vermeidbare Eingriffe sind zu vermeiden. Der Eingriff wird erfasst und mit dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen quantifiziert.

Januar 2021 - Juni 2021

PDF: 4.844 KB

 

Naturschutzfachliches Gutachten zum Bauvorhaben „Pionierweg“
Naturschutzfachliches Gutachten zum Bauvorhaben „Pionierweg“ (Prüfung: Eingriffsregelung, Wald, Artenschutz, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Biotopschutz)

Berlin Treptow-Köpenick, Ortsteil Plänterwald

Auftraggeber: Grün Berlin GmbH

Der durch den Plänterwald verlaufene Pionierweg soll als Gehweg ertüchtigt werden und der Erschließung des Kunst- und Kulturparks (ehem. Spreepark) dienen. Der Weg wird in seiner Breite reduziert und unter Verwendung des alten Betonpflasters grundhaft erneuert.

Im Bereich des Bauvorhabens sind Veränderungen geplant, die Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereiten. Vermeidungsmaßnahmen werden geprüft und der Eingriff wird erfasst und mit dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen quantifiziert. Es wird das Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten angewendet. Es ist zu klären, ob durch das Bauvorhaben geschützte Biotope oder Waldflächen nach Landeswaldgesetz betroffen sind. Für das Plangebiet wurden bestehende faunistische Untersuchungen ausgewertet. Auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten wird geprüft, ob durch das Bauvorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt werden könnten. Das Plangebiet liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet Plänterwald. Es ist die Verträglichkeit der Planung mit den Schutzgebietszielen zu bewerten.

2021

PDF: 7.449 KB

 

Naturschutzfachliches Gutachten zum Bauvorhaben „Wasserweg“
Naturschutzfachliches Gutachten zum Bauvorhaben „Wasserweg“ (Prüfung: Eingriffsregelung, Wald, Artenschutz, Landschaftsschutzgebietsverordnung, Biotopschutz)

Berlin Treptow-Köpenick, Ortsteil Plänterwald

Auftraggeber: EIBS - Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH

Der am südlichen Rand des ehemaligen Spreeparks gelegene Wasserweg soll als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgebaut werden und der Erschließung des Kunst- und Kulturparks (ehem. Spreepark) und des Eierhäuschens (Ausflugsgaststätte) dienen.

Im Bereich des Bauvorhabens sind Veränderungen geplant, die Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereiten. Vermeidungsmaßnahmen werden geprüft und der Eingriff wird erfasst und mit dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen quantifiziert. Es wird das Verfahren zur Ermittlung von Kostenäquivalenten angewendet. Es ist zu klären, ob durch das Bauvorhaben geschützte Biotope oder Waldflächen nach Landeswaldgesetz betroffen sind. Für das Plangebiet wurden bestehende faunistische Untersuchungen ausgewertet. Auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten wird geprüft, ob durch das Bauvorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt werden könnten. Das Plangebiet liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet Plänterwald. Es ist die Verträglichkeit der Planung mit den Schutzgebietszielen zu bewerten.

2021

PDF: 4.361 KB

 

Umweltbelange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-83 VE „Seelenbinderstraße“
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-83 VE „Seelenbinderstraße“

Berlin Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick

Auftraggeber: Kronberg Gewobag Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 9-83 VE wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von rund 5,6 ha. Das Plangebiet ist im Bestand im westlichen Bereich durch einen Lebensmitteldiscounter mit einer Stellplatzanlage geprägt. Im östlichen Bereich befindet sich ein Autohandel mit einer Stellplatzanlage. Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-90 VE ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Nahversorgungsmarkt im Erdgeschoss und Wohnen in den Obergeschossen.

Im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen durchgeführt. Es wird eine faunistische Erfassung und Bewertung durchgeführt.

Diese bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob durch den Bebauungsplan Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG berührt werden könnten. Der gemäß Baumschutzverordnung geschützte Baumbestand wurde aufgenommen.

2014 bis 2017

PDF: 6.124 KB

 

Umweltprüfung und Eingriffsbeurteilung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Freienbrink-Nord“, 1. Änderung
Umweltprüfung und Eingriffsbeurteilung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Freienbrink-Nord“, 1. Änderung

Grünheide (Mark)

Auftraggeber: Gemeinde Grünheide/ LEG Brandenburg

Aufgrund der beabsichtigten Ansiedlung eines Automobilherstellers für Elektrofahrzeuge soll der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 13 „Freienbrink Nord“ an die aktuellen Nutzungsansprüche angepasst werden. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 354 ha, stellt sich im Bestand vor Baufeldfreimachung als eine größtenteils mit Kiefernforsten bestockte Fläche dar und ist Bestandteil eines zusammenhängenden Forstbestandes. Das Plangebiet umfasst überwiegend die Flächen des Bebauungsplans Nr. 13 aus dem Jahr 2001. Dieser setzt Industriegebiet sowie Straßenverkehrsfläche für das Plangebiet fest.

Die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich sind im Grünordnungsplan dargestellt. Der Bebauungsplan sieht Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung erheblicher Umweltauswirkungen innerhalb des Plangebietes vor wie z.B. Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers und Baumpflanzungen im Plangebiet (3.451 Bäume). Ein Ausgleich der erheblichen Beeinträchtigungen erfolgt durch Erstaufforstungen im Verhältnis 1:1 und Waldumbaumaßnahmen außerhalb des Plangebietes, z.T. im Landkreis Oder-Spree sowie auf weiteren Flächen im Land Brandenburg. Waldumbaumaßnahmen werden im näheren Umfeld des Eingriffs durchgeführt. Die Maßnahmen sind gleichzeitig Ausgleichsmaßnahmen für die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart (§ 8 (3) LWaldG). Weiterhin werden Maßnahmen zur Wiedervernässung und Entwicklung von FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Lange Dammwiesen, Entsiegelung von Waldstraßen in Grünheide und Hartmannsdorf sowie Pflanzung von Hecken und Feldgehölzen durchgeführt.

Januar 2020 - Dezember 2020

PDF: 7.360 KB

 

Landschaftsplanerischer und naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen für das Untersuchungsgebiet „An
Landschaftsplanerischer und naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen für das Untersuchungsgebiet „An der Schäferei“ im Bezirk Pankow

Berlin Pankow

Auftraggeber: INITIA Erste Projekt GmbH & Co. KG

Das Untersuchungsgebiet „An der Schäferei“/ Schönerlinder Straße ist im nördlichsten Bereich des Bezirkes Pankow-Französisch-Buchholz gelegen. Die Fläche umfasst eine Größe von ca. 30 ha. Zentral befinden sich alte landwirtschaftliche Gebäude und versiegelte Flächen, die durchjahrelange Nichtnutzung zerfallen sind. Die daran angrenzenden Flächen werden als Acker und Grünland genutzt und z.T. von Baumreihen begrenzt. Innerhalb der Acker- und Grünlandflächen haben sich einige Gehölzinseln ausgebildet.

Das Untersuchungsgebiet ist Teil der Wohnbaupotentialflächen des Landes Berlin und soll auf eine Eignung hinsichtlich der Entwicklung eines Wohngebietes mit bis zu 1.200 Wohnungen im Geschosswohnungsbau und ca. 270 Wohneinheiten als Doppel- und Reihenhäuser beurteilt werden. Dabei sollen die ökologischen Aspekte besonders berücksichtigt werden.

Der Bericht fasst die vorhandenen Potentiale und Restriktionen des Untersuchungsgebietes bezüglich der Schutzgüter zusammen. Auf Grundlage des Umweltatlas Berlin wurden die vorhandenen Daten zum Schutzgut Boden, Wasser, Klima, Menschliche Gesundheit, Erholung sowie Sach- und Kulturgüter ausgewertet. Für die Beurteilung der Pflanzen- und Tierwelt wurden eine Biotopkartierung sowie eine faunistische Untersuchung durchgeführt.

Juli 2019 - Dezember 2019

PDF: 1.050 KB

 

Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan II-91-1 „Rathenower Straße“
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan II-91-1 „Rathenower Straße“

Berlin Mitte, Ortsteil Moabit

Auftraggeber: Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH

Der Bebauungsplan II-91-1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Das Plangebiet ist zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses überwiegend durch ein 8-geschossiges Gebäude und einen 3-geschossigen Flachbaukörper sowie einer vorgelagerten eingeschossigen Überdachung für PKW-Stellplätze, die begehbar ist und als Erschließungsebene für die angrenzenden Baukörper dient, überbaut.

Das Plangebiet weist eine Größe von 8.451 m² auf. Geplant ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes. Von der derzeitigen Bebauung mit einem 3-8-geschossigem Gebäude wird nur der 8-geschossige Gebäudeteil erhalten. Der 3-geschossige Flachbau sowie der vorgelagerte Erdwall werden zurückgebaut. Auf der frei gewordenen Fläche soll ein Neubau und ein Stadtplatz errichtet werden. Zwischen den geplanten Baukörpern wird eine öffentlich zugängliche Durchwegung zum Fritz-Schloß-Park geschaffen. Aus den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans II-91-1 werden Wirkfaktoren abgeleitet, anhand derer die Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden.

2014 bis 2017

PDF: 6.665 KB

 

Umweltprüfung inkl. Eingriffsprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 2-48 „Drago
Umweltprüfung inkl. Eingriffsprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 2-48 „Dragonerareal“

Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

Auftraggeber: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 6,8 ha und liegt auf Teilen der ehemaligen Garde-Dragoner-Kaserne. Es ist vor allem durch Gewerbebetriebe geprägt. Am Mehringdamm befindet sich das Finanzamt in dem ehemaligen Mannschaftsgebäude der Kaserne. Die Gebäude Obentrautstraße 23-29 werden im Wesentlichen als Wohngebäude genutzt. Teile des Plangebietes sind ungenutzt.

Ziel des Bebauungsplans 2-48 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung innerhalb des Plangebietes zu schaffen. Es soll ein Urbanes Gebiet entstehen.

Es erfolgte eine Überlagerung mit dem geltenden Planungsrecht. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes VI-92 und des Baunutzungsplans. Der Bebauungsplan 2-48 ermöglicht eine geringere Versiegelung als durch das geltende Planungsrecht möglich wäre. Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB sind Eingriffe, die durch den Bebauungsplan 2-48 vorbereitet werden, nicht ausgleichspflichtig.

seit Februar 2019

PDF: 7.854 KB

 

Umweltprüfung und Eingriffsbeurteilung zum Flächennutzungsplan
Umweltprüfung und Eingriffsbeurteilung zum Flächennutzungsplan

Grünheide

Auftraggeber: Gemeinde Grünheide (Mark)

Die Gemeinde Grünheide (Mark) hat am 14.09.2010 beschlossen, die für die einzelnen Ortsteile vorhandenen rechtskräftigen Flächennutzungspläne in einen Gesamtflächennutzungsplanung zusammenzuführen.

Für die Zusammenführung der Flächennutzungspläne der Ortsteile Grünheide, Hangelsberg, Kagel, Kienbaum, Mönchwinkel und Spreeau ist ein Neuaufstellungsverfahren durchzuführen. Die Gemeindefläche umfasst rd. 126,9 km². Die geltenden Flächennutzungspläne der Ortsteile stammen aus den Jahren 1993-1999.

Grundlage des Verfahrens sind insbesondere die Flächennutzungspläne und Landschafts-pläne der Ortsteile sowie die wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS) der Gemeinde Grünheide, in deren Rahmen Ziele der gemeindlichen Entwicklung formuliert wurden. Auf Grundlage einer Analyse der Siedlungsentwicklung und einer Prognose der demografischen Entwicklung wird von einem weiteren Bevölkerungswachstum auf Grund anhaltender Zuzüge ausgegangen. Hierfür wird die Ausweisung neuer Wohnbauflächen als erforderlich angesehen.

Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung (UP) des Bebauungsplans erforderlich. Die vorliegenden Teil-Flächennutzungspläne weisen bis auf den Ortsteil Kagel noch keine Umweltprüfung auf. Die Umweltprüfung führt alle umwelt-relevanten Belange zusammen. Im Umweltbericht, der das Ergebnis der Umweltprüfung dar-stellt, werden die auf den unterschiedlichen Fachgesetzen beruhenden Umweltanforderungen in einen Bericht integriert.

seit 2019

PDF: 755 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan “Klosterfeld
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan “Klosterfelder Hauptstraße 37"

Wandlitz, Ortsteil Klosterfelde

Auftraggeber: Aquanaut Invest 2 GmbH

Planungsziel ist die Entwicklung eines vielfältigen, gemischt genutzten Quartiers mit dem Schwerpunkt Wohnen für unterschiedliche Zielgruppen. Ergänzt werden soll das Angebotsspektrum durch wohnverträgliche, kleinteilige gewerbliche Nutzung. Im Rahmen eines kooperativen Dialogverfahrens soll zeitnah eine weitere Detaillierung des Nutzungskonzepts erarbeitet werden, welches nach Abschluss des Verfahrens die vorliegenden planungsrechtlichen Regelungen weitergehend spezifiziert. Insgesamt strebt die Planung an, dass das Plangebiet sich zukünftig sensibel und unter Berücksichtigung einer angemessenen Massstäblichkeit in die umliegende Siedlungsstruktur einfügt sowie ein attraktiver Lebensort sowohl für die künftigen Bewohner als auch für die Einwohner des Ortsteils Klosterfelde wird.

Die Planung wird auf bereits gewerblich genutzten Flächen durchgeführt, sodass erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich gehalten werden. Das geschützte Kleingewässer wird erhalten. Die Eingriffe in den Baumbestand, Boden/Fläche sowie ruderale Staudenfluren werden durch die Anlage von Grünflächen, Strauch- und Baumpflanzungen innerhalb des Plangebiets ausgeglichen. Durch Ersatzmaßnahmen im Gebiet können artenschutzrechtliche Konflikte mit Gebäude- und höhlenbrütenden Vögeln, Fledermäusen und Reptilien vermieden werden. Die ökologische Baubegleitung dokumentiert und überwacht die termin- und fachgerechte Umsetzung der Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen.

seit März 2019

PDF: 557 KB

 

Umweltprüfung inkl. Eingriffsprüfung und Waldfachliches Gutachten zum Bebauungsplan 5-98 „Waterkant“
Umweltprüfung inkl. Eingriffsprüfung und Waldfachliches Gutachten zum Bebauungsplan 5-98 „Waterkant“

Berlin Spandau, Ortsteil Haselhorst

Auftraggeber: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 9,7 ha und ist im Bestand überwiegend gewerblich genutzt. Ziel des Bebauungsplans 5-98 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes, einer Schule, einem Sondergebiet „Quartiersgarage, Nahversorger, Dienstleistung“ und einer privaten Grünfläche mit Spielplatz zu schaffen. Weiterhin soll der Bebauungsplan die Flächen für eine Verbreiterung der Rhenaniastraße sichern.

Im Geltungsbereich liegen zwei Flächen, die Wald sind gemäß Landes Waldgesetz. Durch die Planung wird für diese beiden Flächen eine Waldumwandlung vorbereitet. Im Rahmen eines Gutachtens wurde der Umfang an erforderlichen Waldausgleichsflächen ermittelt. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes VIII-516. Es erfolgte eine Überlagerung mit dem geltenden Planungsrecht. Die Eingriffe, die im Bereich des Plangebietes des Bebauungsplans 5-98 (Baugebiete und Grünfläche) vorbereitet werden, sind gemäß § 1a Abs. 3 BauGB bereits zulässig.

seit Februar 2019

PDF: 7.213 KB

 

Naturschutzfachliches Gutachten zum Bauvorhaben „Pionierweg“
Naturschutzfachliches Gutachten zum Bauvorhaben „Pionierweg“ (Prüfung: Eingriffsregelung, Wald, Artenschutz, Landschaftsschutzgebietsverordnung, standortbezogene UVP-Vorprüfung)

Berlin Treptow-Köpenick, Ortsteil Plänterwald

Auftraggeber: Grün Berlin GmbH

Das Alte Eierhäuschen soll als bedeutender Anziehungspunkt mit künstlerischen, kulturellen und gastronomischen Angeboten reakti-viert werden. Geplant ist, die Anlage als Ausflugslokal mit Biergar-ten wiederzubeleben. Das Plangebiet ist im Bestand durch die Ruine des Eierhäuschens bebaut. Im Plangebiet befindet sich ein alter Baumbestand.

Im Bereich des Bauvorhabens sind Veränderungen geplant, die Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereiten. Vermeidungsmaßnahmen werden geprüft und der Eingriff wird erfasst und mit dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen quantifiziert. Durch das Bauvorhaben sind Waldflächen nach Landeswaldgesetz betroffen. Es ist eine Bewertung und eine standortbezogene UVP-Vorprüfung erforderlich. Auf der Grundlage faunistischer Gutachten wird geprüft, ob durch das Bauvorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände berührt werden könnten. Das Plangebiet liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet Plänterwald. Es ist die Verträglichkeit der Planung mit den Schutzgebietszielen zu bewerten.

2019

PDF: 6.377 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirc
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld, östlich der Ricarda-Huch-Straße, 5. Änderung“

Potsdam

Auftraggeber: Stadt Potsdam

Der Bebauungsplan Nr. 18 umfasst das gesamt Kirchsteigfeld, das seit der Festsetzung des Bebauungsplanes als neuer Stadtteil Potsdams gestaltet wurde.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 5. Änderung, Teilbereich „östlich der Ricarda-Huch-Straße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohn- und Gewerbegebietsnutzung. Die im Bebauungsplan Nr. 18 festgesetzte gewerbliche Nutzung am östlichen Rand des Kirchsteigfelds ließ sich bis auf einen geringen Anteil bisher nicht realisieren. Die Festsetzungen im Gewerbegebiet sollen so geändert werden, dass Ansiedlungen durch die Möglichkeit einer flexiblen Parzellierung und Bebauung erleichtert werden. Dies soll weiterhin durch die äußere Erschließung des Plangebietes über eine südliche Verbindungsstraße mit Anschluss an die L 79 unterstützt werden. Für die bedarfsgerechte und leistungsfähige Anbindung wird im Bereich der L 79/Trebbiner Straße ein Kreisverkehr umgesetzt.

seit 2019

PDF: 225 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 45 „An d
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 45 „An der Eichspitze Süd“ der Stadt Ludwigsfelde

Ludwigsfelde

Auftraggeber: Stadt Ludwigsfelde Stabstelle Bauleitplanung

Ziel des Bebauungsplans Nr. 45 ist es, die planerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung großflächiger Gewerbeflächen zu schaffen. Das Plangebiet (38,5 ha) ist Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches mit einer Gesamtgröße von 133 ha. Der Geltungsbereich umfasst überwiegend landwirtschaftliche Flächen und kleinere Waldflächen, wird jedoch von Industrie- und Gewerbeflächen eingerahmt. Die verkehrliche Anbindung ist über die B 101 und die Anschlussstelle an die Autobahn A 10 gewährleistet.

Die Umweltprüfung ermittelt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft, der nicht vollständig im Plangebiet kompensiert werden kann. Durch interne Maßnahmen- sowie externe Ausgleichsflächen (Aufforstung von Wald, Anlage einer Streuobstwiese und artenreichen Wiesen sowie die Moorrenaturierung „Königsgraben“ können die Eingriffe vollständig ausgeglichen werden. Artenschutzrechtliche Konflikte durch den Verlust des Lebensraums der Feldlerche werden durch die Anlage von Feldlerchenstreifen in einer intensiv genutzten Ackerfläche vermieden.

Januar 2019 - Juli 2021

PDF: 501 KB

 

Umweltprüfung inkl. Eingriffsprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 9-53 „Fried
Umweltprüfung inkl. Eingriffsprüfung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 9-53 „Friedrichshagener Straße“

Berlin Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick

Auftraggeber: Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Das Plangebiet umfasst ohne öffentliche Verkehrsfläche rund 6,7 ha (mit 7,6 ha) und ist im Bestand überwiegend durch gewerblichen Leerstand geprägt. Im Plangebiet befinden sich große verfallene Produktionshallen der ehemaligen Kabelwerke. Die Umgebung der Hallen ist mit alten Wegen und Zufahrten versiegelt oder teilversiegelt und zum Teil von lückiger oder dichter Ruderalvegetation bewachsen. Das Plangebiet hat keine besonders hohe Wertigkeit für Brutvögel. Bezüglich der Fledermausfauna wurden sieben Arten festgestellt, die das Gebiet hauptsächlich als Nahrungsgebiet nutzten oder es überflogen. Die Ruderalfluren haben eine hohe Bedeutung für die vorkommenden Bienen- und Wespenarten. Von besonderer Wertigkeit ist der Baumbestand entlang der Müggelspree.

Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplans 9-53 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Urbanen Gebieten und Allgemeinen Wohngebieten unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Bausubstanz und von Freiraumverbünden zu schaffen.

seit April 2019

PDF: 6.145 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 144 „Opel Forum Rüsselsheim“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 144 „Opel Forum Rüsselsheim“

Stadt Rüsselsheim am Main

Auftraggeber: ACTIV-IMMOBILIEN GmbH & Co. KG

Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplans „Opel Forum Rüsselsheim – Motorworld“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des zentrumnahen Werksstandorts Opel Automobile GmbH zu schaffen. Es ist die Festsetzung eines Kerngebiets (MK) mit drei Teilflächen sowie eines Mischgebiets (MI) vorgesehen.

Die Opel Automobile GmbH hat sich von nicht mehr benötigten Flächen des innerstädtischen Werksgeländes getrennt. Es ist beabsichtigt, verschiedene zentrumsrelevante Nutzungen, unter anderem Einzelhandelsbetriebe, Büros sowie eine automobile Erlebniswelt mit Bezug auf die historische Bedeutung des Standortes, zu etablieren.

Die geplanten Nutzungen sollen verträglich in die Rüsselsheimer Innenstadt eingebunden werden, um die vorhandenen Nutzungen zu sichern und zu stärken. Die auf dem Areal vorhandenen und zu einem großen Teil denkmalgeschützten Gebäude sollen integriert werden, um die den Stadtteil prägende Industriearchitektur des Opelstandorts zu sichern.

August 2018 - November 2020

PDF: 2.362 KB

 

Umweltprüfung Bebauungsplan 7-83 „Mühlenberg“
Umweltprüfung inkl. Eingriffsbeurteilung und Artenschutz-rechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 7-83 „Mühlenberg“

Berlin Tempelhof- Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Auftraggeber: Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Das Plangebiet des Bebauungsplans hat eine Größe von 1,9 ha. Der Geltungsbereich umfasst einen Teil der Wohnsiedlung „Am Mühlenberg“. Die Siedlung basiert auf einem städtebaulichen Konzept der 1950er/60er Jahre.

Ziel des Bebauungsplans 7-83 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung innerhalb des Plangebietes zu schaffen. Es sind drei Baukörper geplant.

Die Planung führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Pflanzen und Tiere und biologische Vielfalt und Kultur- und sonstige Sachgüter bzw. erhebliche Beeinträchtigungen können durch Maßnahmen vermieden werden. Durch die Baukörper sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten.

Der Bebauungsplan sieht Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen vor. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden gärtnerisch angelegt. Es wird eine private Parkanlage gesichert und eine extensive Begrünung der Dachflächen festgesetzt.

seit August 2018

PDF: 7.359 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan 9-7 „Spreepark“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 9-7 „Spreepark“

Berlin Treptow-Köpenick, Ortsteil Plänterwald

Auftraggeber: GrünBerlin GmbH

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-7 umfasst das Grundstück des ehemaligen Freizeitparks mit einer Größe von 19,7 ha sowie einen Teil des Landschaftsschutzgebietes Plänterwald. Das Gelände mit vereinzelten bestehenden Fahrgeschäften ist ungenutzt, liegt brach und ist für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich.

Der Bebauungsplan 9-7 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines „Kunst- und Kulturparks“ in den Grenzen des ehemaligen Spreeparks sowie für die Reaktivierung des Alten Eierhäuschens schaffen.

Zum Bebauungsplan wird eine Umweltprüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert. Dazu gehört eine Eingriffsbewertung und -bilanzierung sowie eine Artenschutzrechtliche Prüfung. Das Plangebiet hat eine Bedeutung für Fledermäuse, Amphibien und Vögel sowie einige Insektenarten. Im Rahmen der Umweltprüfung wird die Verkehrsführung und Besucherlenkung zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen auch des Landschaftsschutzgebietes eine besondere Rolle spielen.

seit September 2017

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan 9-63 „Glienicker Weg“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 9-63 „Glienicker Weg“

Berlin Treptow-Köpenick

Auftraggeber: Bezirk Treptow-Köpenick

Das Plangebiet liegt östlich des Knotenpunktes der übergeordneten Straßen Adlergestell und Glienicker Weg und südlich der Wohnbebauung des Ortsteils Adlershof.

Die ehemalige Nutzung des Plangebiets erfolgte durch die Berlin Chemie, die dementsprechend diese Fläche für Produktionsprozesse verwendete. Nun soll durch einen kompletten Rückbau von den leer stehenden Gewerbehallen, die Möglichkeit für kleinteiligeres Gewerbe gegeben werden.

Der überwiegende Teil des Plangebietes ist durch die brachliegende gewerbliche Nutzung geprägt. Der Versiegelungsgrad liegt bei 43%. Die Lebensraumfunktion der versiegelten und Gebäude bestandenen Flächen ist eingeschränkt. Hervorzuheben ist das Vorkommen gesetzlich geschützter Eichenmischwälder bodensaurer Standorte, frisch bis mäßig trocken.

Im gesamten brachgefallenen Gewerbegebiet kommen Zauneidechsen vor. Die Umsetzung der Planung ist daher nur möglich, wenn ein Abfangen und Umsiedeln der Zauneidechsen erfolgt. Hierfür ist eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Der Ersatzlebensraum kann im Plangebiet zur Verfügung gestellt werden. Dafür soll der Bereich des Lärmschutzwalls als Zauneidechsenhabitat entwickelt werden.

seit 2017

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan XIV - 285
Umweltprüfung zum Bebauungsplan XIV - 285 „Friedhof Jerusalem“

Berlin Neukölln

Auftraggeber: Bezirksamt Neukölln von Berlin

Der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte beabsichtigt, in Abstimmung mit dem Bezirk Neukölln den westlichen Teil des Friedhofs zu einem Wohngebiet zu entwickeln.

Der Ostteil des Friedhofs an der Hermannstraße ist geprägt von extensiv gepflegten, artenreichen Rasenflächen, auf denen nur noch vereinzelte Grabstellen vorhanden sind. Auf den Rasenflächen steht ein lockerer Bestand von ursprünglich auf den Gräbern gepflanzten Gehölzen, überwiegend Koniferen.

In Ost-West-Richtung verläuft mittig der Hauptweg. Prägend sind die wegbegleitenden Baumreihen. Nordwestlich der Kapelle sind größere Friedhofsflächen brach gefallen.

Das Plangebiet ist geprägt durch einen sehr hohen Anteil an Frühjahrspflanzen.

Das Gelände hat für Vögel als Brutrevier und Nahrungsfläche, sowie für die randständig angrenzend vorhandene Avifauna als Nahrungsfläche eine besondere Bedeutung. Mit dem Grünspecht und der Waldohreule befinden sich auch zwei streng geschützte Arten im Plangebiet. Insgesamt herrscht eine so hohe Struktur- und Standortdiversität auf relativ kleinem Raum, dass die Flächen im Verbund mit den umgebenden Grünanlagen als vielseitiges und nicht zuletzt durch die Nutzung als Friedhöfe sehr störungsarmes Biotop fungieren.

Das Untersuchungsgebiet wird, insbesondere über den Freiflächen mit den einzeln stehenden Bäumen, von Fledermäusen als Jagdgebiet genutzt.

seit 2016

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Abgwägungsrelevante Umweltbelange in einem Naturschutzfachlichen Gutachten zum Bebauungsplan 6-24 „F
Zusammenstellung der abgwägungsrelevanten Umweltbelange in einem Naturschutzfachlichen Gutachten zum Bebauungsplan 6-24 „Fischerhüttenstraße“

Berlin Steglitz-Zehlendorf

Auftraggeber: ABG Allgemeine Baubetreuungsgesellschaft mbH

Das Untersuchungsgebiet wird im Norden durch landschaftliche Bereiche und im Süden durch die aufgelassene Nutzung des Gartenbauamtes geprägt. Das Untersuchungsgebiet wird durch zahlreiche Wege und platzartige Erweiterungen vor oder zwischen Garagen, Werkstätten und Containern erschlossen.

Im nördlichen Teil befindet sich eine ausgedehnte Wiesenbrache. Die zentrale, rund 7.000 m² umfassende offene Fläche ist als Quecken-Pionierflur ausgebildet.

Im westlichen Teil des Plangebietes befindet sich ein rund 4.000 m² großer Kiefernhain.

Prägend für das Untersuchungsgebiet ist die Baumreihe an der Plüschowstraße. Im südlichen Abschnitt handelt es sich um eine lückige Baumreihe aus der Europäischen Lärche und einigen Sandbirken. Am nördlichen Abschnitt bildet die Douglasie eine dichte Baumreihe.

Es wurden einzelne wertvolle Bäume im Plangebiet festgestellt.

Ziel des Bebauungsplans ist eine Entwicklung eines Wohngebietes mit Wohnfolgereinrichtung wie Kita sowie die Festsetzung einer Waldfläche.

2016 - 2019

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-86 „Märkische Aue“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-86 „Märkische Aue“

Berlin Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

Auftraggeber: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Das Plangebiet des Bebauungsplans 11-86 hat eine Größe von 6,6 ha und liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Rummelsburger Straße 1. mit der Kleingartenanlage „Märkische Aue“ sowie die im Norden angrenzende Straßenverkehrsfläche der Rummelsburger Straße.

Ziel des Bebauungsplans 11-86 ist es die Kleingartenanlage „Märkische Aue“ durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ planungsrechtlich zu sichern.

Die Durchführung des Bebauungsplans dient der Umsetzung der im Flächennutzungsplan verfolgten Planungsziele. Die Kleingartenanlage „Märkische Aue“ ist im FNP als Erweiterung des Grünzugs um den Kraatz-Tränke-Graben für das Wohngebiet an der Schwarzmeerstraße dargestellt.

Durch die Planung werden keine erheblichen Umweltauswirkungen vorbereitet, da der Bestand gesichert wird.

seit 2016

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-85 „Grüner Grund“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-85 „Grüner Grund“

Berlin Lichtenberg, Orsteil Friedrichsfelde

Auftraggeber: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 11-85 ist die planungsrechtliche Sicherung der Kleingartenanlage „Grüner Grund“ durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“.

Die Kleingartenanlage „Grüner Grund“ besteht seit 1922 auf dem Grundstück Zachertstraße 39 / 45. Sie ist ca. 1,2 ha groß und umfasst 34 Parzellen.

Das Plangebiet ist durch eine charakteristische Bepflanzung, u. a. viele Obstgehölze, wenige Koniferen und Nadelbäume sowie Lauben geprägt. Auffallend ist im Zentrum der Parzellen eine Gruppe verschiedener älterer Laubbäume.

Durch die Planung werden keine erheblichen Umweltauswirkungen vorbereitet, weil der Bestand gesichert wird.

seit 2016

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan XVII-42 „Pfarrstraße“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan XVII-42 „Pfarrstraße“

Berlin Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

Auftraggeber: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Das Plangebiet des Bebauungsplans XVII-42 hat eine Größe von 1,8 ha und liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Zachertstraße 39 / 45 mit der Kleingartenanlage „Grüner Grund“ sowie die angrenzende Straßenverkehrsfläche der Zachertstraße.

Ziel des Bebauungsplans XVII-42 ist es die Kleingartenanlage „Kynast“ durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ planungsrechtlich zu sichern.

Das Plangebiet umfasst im Zentrum die Kleingartenanlage Kynast. Bei der Kleingartenanlage handelt es sich um klassische Kleingärten mit Lauben und verschiedenen Obst- und Laubgehölzen sowie Koniferen und Hecken, u. a. Thuja-Hecken. In mehreren Gärten sind Nistkästen vorhanden, die eine Ansiedlung von Höhlen- und Nischenbrütern begünstigen.

Die Planung führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzgüter, da die bestehende Nutzung gesichert wird.

seit 2016

PDF: 3.957 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 39„An der Eichspitze Nord“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 39 „An der Eichspitze Nord“

Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen

Auftraggeber: ipg Infrastruktur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 39 „An der Eichspitze Nord“ hat eine Größe von 54 ha und liegt in der Gemeinde Ludwigsfelde, Ortsteil Genshagen. Der Geltungsbereich umfasst überwiegend landwirtschaftliche Flächen und kleinere Waldflächen. Das Plangebiet wird gequert durch den Schwarzen Weg.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 39 „An der Eichspitze Nord“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Industrie- und Gewerbeansiedlungen zu schaffen.

Durch die Planung werden erhebliche Umweltauswirkungen der Schutzgüter vorbereitet. Für die Schutzgüter Boden, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere entstehen durch die Neuversiegelung von rund 36 ha und den damit verbundenen Entzug von naturhaushaltswirksamen Flächen erhebliche Beeinträchtigungen, die auch nicht vermieden werden können. Für die Schutzgüter Landschaftsbild, Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Planung bereitet auch einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft vor. Dieser kann nicht vollständig im Planungsgebiet vermieden oder kompensiert werden. Unter Berücksichtigung der planexternen Maßnahmen zur Artenanreicherung von Grünland und Moorrevitalisierung wird ein Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und Pflanzen und Tiere erfolgen.

2017

PDF: 756 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange zum Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung„Südsp
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange zum Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung„Südspange“

Teltow

Auftraggeber: Stadt Teltow

Das Plangebiet wird im Westen von der Ruhlsdorfer Straße, im Süden von der Gonfrevillestraße, im Osten von der Busbetriebshaltestelle mit Grünanlage und im Norden vom Grundstück der katholischen Kirche begrenzt. Das Plangebiet liegt brach und ist durch ein dichten Gehölzaufwuchs geprägt. Nördlich des Plangebietes schließt das Grundstück der Kirchengemeinde an.

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,5 ha auf. Geplant ist die Festsetzung von zwei allgemeinen Wohngebieten. Entlang der verkehrsbelasteten Ruhlsdorfer Straße und Gonfrevillestraße ist Geschosswohnungsbau und im ruhigen Blockinneren sind Doppelhäuser geplant. Es ist eine extensive Dachbegrünung auf 70% der Dachflächen des Geschosswohnungsbaus geplant. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch zu bepflanzen. Aus den geplanten Festsetzungen im Änderungsbereich werden Wirkfaktoren abgeleitet, anhand derer die Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden.

Der größte Teil des Plangebietes ist von artenreichen Vorwäldern bewachsen. Der Vorwald wurde 2014 bereits gerodet, ist aber rasch aus den Stumpen wieder aufgewachsen. Lichtungsbereiche in den Vorwäldern bestehen nur noch in den alten Arbeitsschneisen der Rodung. Im gesamten Plangebiet sind junge Bäume prägend.

2017

PDF: 4.086 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan 05/08 „Schönefeld Tor Nord“ und Bebauungsplan 02/2016 „Wohnungsbau
Umweltprüfung zum Bebauungsplan 05 / 08 „Schönefeld Tor Nord“ und Bebauungsplan 02/2016 „Wohnungsbau Nord“

Berlin Schönefeld

Auftraggeber: GfP Gesellschaft für Planung

Das Plangebiet des Bebauungsplans 05 / 08 „Schönefelder Tor Nord“ hat eine Größe von 14,9 ha und liegt in der Gemeinde Schönefeld, Ortsteil Schönefeld. Der Geltungsbereich umfasst brachliegende Flächen nördlich der Hans-Grade-Allee und westlich der Waltersdorfer Chaussee.

Ziel des Bebauungsplans 05 / 08 „Schönefelder Tor Nord“ ist den bereits festgesetzten Bebauungsplan 05 / 08 „Schönefelder Tor Nord“ zu ändern. Mit der Änderung des festgesetzten Bebauungsplans sollen gewerbliche Nutzungen entlang der Hans-Grade-Allee und Wohnen festgesetzt werden. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 2.500 m² geschaffen werden. Die festgesetzten Nutzungsmaße sollen im Wesentlichen beibehalten werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 02/16 hat eine Größe von 11,5 ha. Der Geltungsbereich umfasst überwiegend beweidete Flächen westlich der Thiekesiedlung. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohngebiete mit verschiedenen Dichten. Die bestehende Thiekesiedlung soll planungs-rechtlich gesichert werden.

seit 2016

PDF: 1.311 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 5-86 „Ober
Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 5-86 „Oberhafen“ in Berlin Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt

Berlin

Auftraggeber: Bezirk Spandau von Berlin

Ziel des Bebauungsplans 5-86 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und weitere Qualifizierung des Hafenstandorts und der angrenzenden Gewerbeflächen zu schaffen. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan wurde in zwei Varianten aufgestellt. Diese unterscheiden sich in der städtebaulichen Zielsetzung für das Gebiet. In der Variante 1 erfolgt ein Schwerpunkt in der gewerblichen Entwicklung. In der Variante 2 werden im nördlichen Teil des Plangebietes, im Bereich des Oberhafens, Flächen für eine Mischgebietsnutzung sowie Wohnbebauung ausgewiesen. Ziel ist es, langfristige Nutzungskonflikte, insbesondere durch Lärmemissionen, zu vermeiden und eine ausreichende Planungssicherheit für die einzelnen Nutzungen zu gewährleisten.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen beider Varianten auf den Naturhaushalt ermittelt, beschreibt und bewertet. Es erfolgt eine Eingriffserfassung und -bewertung und eine Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG.

seit November 2014

PDF: 482,2 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungs
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan 7-74 „Gotenstraße“ in Berlin Tempelhof-Schöneberg

Berlin

Auftraggeber: Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Tempelhofer Weg 25-26, Gotenstraße 34-43 und Sachsendamm 65-66. Das Plangebiet ist im Bestand durch eine Blockrand schließende Wohnbebauung geprägt. Im Innenhof befindet sich eine Hofbegrünung mit Bäumen, Sträuchern und offenen Rasenflächen, ein Spielplatz und eine Müllstandsfläche. Die bestehenden Wohngebäude sollen planungsrechtlich gesichert werden.

Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Es wurde eine Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen durchgeführt. Für die Schutzgüter entstehen durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen Es liegen auch keine erheblichen Beeinträchtigungen von Wechselwirkungen vor.

seit Oktober 2014

PDF: 353 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungs
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan 2-45 „Walden 48“ in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Berlin

Auftraggeber: Mauer Bauprojektmanagement

Der Bebauungsplan 2-45 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Das Plangebiet ist Teil des St. Georgen Parochial II-Friedhofs. Die Fläche ist unbebaut und wird als Stellplatz genutzt. Der Friedhof ist als Gesamtanlage als Gartendenkmal geschützt. Es ist beabsichtigt eine Wohnbebauung innerhalb des Planungsgebiets zu realisieren. Die Friedhofsmauer soll in die Planung integriert werden.

Im Verfahren zum Bebauungsplan 2-45 wurde eine Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen durchgeführt. Es wurde eine faunistische Erfassung und Bewertung durchgeführt. Diese bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob durch den Bebauungsplan Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG berührt werden könnten. Der gemäß Baumschutzverordnung geschützte Baumbestand wurde aufgenommen.

seit August 2014

PDF: 662,6 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungs
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan 1-95 „Kastanienrampe“ in Berlin Mitte, Ortsteil Moabit

Berlin

Auftraggeber: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft

Der Bebauungsplan 1-95 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung eines Fahrrechtes für Protokollfahrten zum/ vom Bundesministerium des Innern, die von der Straße Alt-Moabit kommend über die vorhandene mit Kastanien bestandene Rampe zur Ingeborg-Drewitz-Allee geführt werden sollen. Die Kastanienrampe ist Teil einer festgesetzten Öffentlichen Parkanlage.

Im Verfahren zum Bebauungsplan 1-95 wurden eine Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen durchgeführt. Für die Schutzgüter der Umweltprüfung entstehen durch die Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen. Es sind daher auch keine Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltauswirkungen erforderlich.

seit Juni 2014

PDF: 703,5 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 80.3 „
Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ Stadt Potsdam

Potsdam

Auftraggeber: ProPotsdam GmbH

Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 80.3 „Rote Kaserne West“ ist Teil eines der neuen Stadtquartiere innerhalb des Entwicklungsbereiches Bornstedter Feld. Ziel des Bebauungsplans ist, die planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes im Stil klassischer Vorstädte zu schaffen.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen auf den Naturhaushalt ermittelt, beschreibt und bewertet.

Zur Ermittlung des Kompensationsumfangs wird die Arbeitshilfe Naturhaushaltswertverfahren angewendet. Die Stadt Potsdam hat eine standardisierte Methodik zur Bewertung von Naturhaushaltsfunktionen im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung erarbeitet (2013). Das Bewertungsverfahren setzt sich aus drei Bewertungsschritten zusammen:

1. Erfassung und Bewertung des Naturhaushaltswerts im Bestand
2. Erfassung und Bewertung des Naturhaushaltswerts in der Planung
3. Eingriffsbilanzierung Naturhaushaltswert

seit Dezember 2013

PDF: 423,1 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum vorhabenb
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2-35a VE „Köpenicker Straße 14“ in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Berlin

Auftraggeber: K14 Grundstücksgesellschaft mbH

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-35a VE umfasst das Grundstück an der Köpenicker Straße 14 (K 14). Das Plangebiet grenzt im Norden an die Spree, im Süden an die Köpenicker Straße und im Westen an die Brommystraße. Östlich schließt das Grundstück Köpenicker Straße 11-12 an, auf dem sich bis Januar 2014 ein Discounter befand.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 2-35a VE wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Im Verfahren zum Bebauungsplan 2-35a VE wurden eine Bestandserfassung und -bewertung, eine Prognose der Umweltauswirkungen, eine überschlägige Eingriffsbewertung sowie eine Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG durchgeführt.

seit Oktober 2013

PDF: 352,4 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 11-61 „Lan
Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 11-61 „Landsberger Allee 358“ im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg

Berlin

Auftraggeber: MLB Management GmbH

Das Plangebiet des Bebauungsplans hat eine Größe von 6,6 ha und liegt im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg. Ziel des Bebauungsplans 11-61 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einrichtungshauses zu schaffen. Der vorrangigen Planungsabsicht entsprechend wird das Plangebiet als Sondergebiet mit der besonderen Zweckbestimmung „Einrichtungshaus? festgesetzt.

Geplant ist die Errichtung des Einrichtungshauses auf dem Grundstück eines nicht mehr genutzten Möbelmarktes mit bestehender Stellplatzanlage. Der südliche Grundstücksteil ist mit Rideralvegetation bestanden. Das bestehende Gebäude soll abgerissen und durch einen neuen Baukörper ersetzt werden, der sich zur Straße orientiert. Im östlichen Teil sind die Stellplatzanlagen geplant. Es ist eine extensive Dachbegrünung geplant. Die Bäume entlang der Landsberger Allee werden in die Planung integriert und erhalten. Zum südlich des Plangebietes angrenzenden Grünzugs soll eine Abpflanzung erfolgen.

seit Januar 2014

PDF: 469,5 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum vorhabenb
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-73 VE „Sachsendamm“ in Berlin Tempelhof- Schöneberg

Berlin

Auftraggeber: GVT Tempelhofer Weg GmbH & Co. KG

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-73 VE wird im Bestand durch Gewerbe und Garagen geprägt. Östlich und westlich des Plangebietes grenzen Blockrandbebauungen an. Geplant ist die Festsetzung eines Baugebietes mit der Zweckbestimmung „allgemeines Wohngebiet/Kindertagesstätte“. Die Grundstücke sollen z.T. durch eine Tiefgarage teilunterbaut werden. Die nicht überbaubaren Flächen werden gärtnerisch angelegt. Es wird eine extensive Dachbegrünung festgesetzt.

Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Es wurde eine Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen durchgeführt. Es wurde eine faunistische Erfassung und Bewertung durchgeführt. Diese bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob durch den Bebauungsplan Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG berrührt werden könnten. Der geschützte Baumbestand wurde aufgenommen.

seit Oktober 2013

PDF: 373,6 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan IV-45 „Mor
Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan IV-45 „Moritzhof“ in Berlin Pankow

Berlin

Auftraggeber: Bezirk Pankow von Berlin

Der Bebauungsplan IV-45 umfasst den Mauerpark zwischen Bahnflächen im Norden und Gleimtunnel im Süden. Die östliche Grenze wird von der Schwedter Straße gebildet.

Ziel des Bebauungsplans IV-45 ist es, die Flächen des Mauerparks planungsrechtlich als Öffentliche Parkanlage und Spielplatz sowie Gemeinbedarfsfläche festzusetzen. Insbesondere die Jugendfarm Moritzhof und die angrenzenden Freizeiteinrichtungen sollen planungsrechtlich gesichert werden. Inzwischen existiert eine öffentlich gewidmete Grünfläche mit Spielplatz, Sport- und Parkanlage auf diesen Flächen. Die Planungsziele sind bereits realisiert.

Auf den Flächen wurden Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Deutschen Bahn für die Schnellfahrstrecke Hannover-Berlin PFA 3 durchgeführt.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen auf den Naturhaushalt ermittelt, beschreibt und bewertet.

seit März 2013

PDF: 434,7 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungs
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan II – 200i „Forum“ in Berlin Mitte, Ortsteil Tiergarten

Berlin

Auftraggeber: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft

Der Bebauungsplan II-200i wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufgestellt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung. Der Verzicht auf die Umweltprüfung befreit jedoch nicht von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ansiedlung eines Bürgerforums. In der geplanten Sondergebietsfläche wurde im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme eine Straße hergestellt, die als provisorische Verbindung zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Paul-Löbe-Haus dienen sollte. Diese Straße soll nunmehr planungsrechtlich gesichert werden, da sie auch künftig dem öffentlichen Durchgangsverkehr dienen soll. Die verbleibenden Sondergebietsflächen sollen als Baufläche für das geplante Bürgerforum gesichert werden.

Im Verfahren zum Bebauungsplan II-200i wurde eine Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen durchgeführt. Durch die Planung und die damit verbundene Überbauung und die Überplanung des vorhandenen Stadtplatzes entstehen erhebliche Beeinträchtigungen.

seit April 2013

PDF: 411,9 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauu
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-49VE-1 „IKEA“ in Berlin Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg

Berlin

Auftraggeber: IKEA Verwaltungs-GmbH

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-49 VE wurde im Februar 2010 festgesetzt und bildete die Grundlage für das IKEA Einrichtungshaus, das 2010 errichtet wurde. Anlass für die Einleitung des Änderungsverfahrens ist eine seitens des Vorhabenträgers geplante Erweiterung der Verkaufsflächen um 6.000 m2. Bisher als Lagerflächen genutzte Flächen sollen dem Kunden zugänglich gemacht werden. Die maximal zulässige Verkaufsfläche soll 26.000 m2 betragen.

Zur 1. Änderung des festgesetzten Bebauungsplans 11-49 VE wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt. Die Umweltprüfung bezieht sich nur auf mögliche Auswirkungen die sich aufgrund der Änderung der 1. Festsetzung ergeben könnten. Mit der Erweiterung der Verkaufsfläche sind keine baulichen Veränderungen verbunden, so dass keine Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere und Landschaftsbild zu erwarten sind.

Zu untersuchen ist inbesondere, ob es aufgrund zusätzlicher Verkehre zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima/ Luft sowie Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung kommen könnte. Hierfür erfolgt eine Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung, die als Grundlage in der Umweltprüfung heranzuziehen ist.

seit September 2014

PDF: 660,9 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan VI-140fb VE
Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan VI-140fb VE „Nahversorger“ in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Berlin

Auftraggeber: HELLWEG Die Profimärkte GmbH & Co.KG

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VI-140fb VE befindet sich im Südwesten des Gleisdreiecks. Er grenzt im Norden und Westen an den Bebauungsplan VI-140fa VE. Auf dieser angrenzenden Fläche wurde der geplante Bau- und Gartenmarkt bereits umgesetzt und in Betrieb genommen.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VI-140fb VE ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Nahversorgers zu schaffen. Der U- und S-Bahnhof Yorckstraße, dessen Umsteigesituation verbessert werden soll, erhält durch das Vorhaben einen räumlich gefassten Vorplatz. Mit dem Widerlager der Yorckbrücke 5 liegt ein Baudenkmal im Plangebiet. Über das Dach des Nahversorgers und des Widerlagers soll ein Weg in den Park auf dem Gleisdreieck gesichert werden.

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzung auf den Naturhaushalt ermittelt, beschreibt und bewertet. Im Rahmen des Verfahrens erfolgte eine Eingriffsbeurteilung und eine artenschutzrechtliche Prüfung.

seit Oktober 2014

PDF: 521,5 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum vorhabenb
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V-51 VE „Haasestraße“ in Berlin Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain

Berlin

Auftraggeber: GbR Haasestraße

Das Plangebiet „Haasestraße“ liegt am südöstlichen Rand des Ortsteils Friedrichshain im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst dabei große Teile des Blocks südlich der Simplon- und nördlich der Revaler Straße sowie östlich der Haase- und westlich der Döringstraße.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan V-51 VE „Haase- und Döringstraße“, durch dessen Aufstellung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der geplanten Wohnbebauung geschaffen werden, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens entfällt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die im Regelverfahren obligatorische Umweltprüfung.

Die abwägungsrelevanten Belange, das heißt die Auswirkung der Planung auf Natur und Landschaft und Umwelt wurden aber dennoch erarbeitet und in der Planung berücksichtigt, da sie Voraussetzung für einen rechtssicheren Bebauungsplan sind. Im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V-51 VE wurde eine Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen sowie eine überschlägige Eingriffsbewertung durchgeführt.

Oktober 2012 - November 2013

PDF: 353,2 KB

 

Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-30a „Treptowers“
Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-30a „Treptowers“

Berlin Treptow-Köpenick, Ortsteil Alt-Treptow

Auftraggeber: Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

1994 wurde der Bebauungsplan XV-30 aufgestellt, der das Ziel verfolgte den aus einem Wettbewerb hervorgegangenen prämierten Entwurfs zur städtebaulichen Entwicklung umzusetzen. Seit 1994 erfolgte auf Grundlage des § 33 BauGB bereits die Realisierung wesentlicher Bestandteile des prämierten Entwurfs. Aufgrund gewandelter Rahmenbedingungen wurde der Bebauungsplan XV-30 mehrfach geändert, jedoch nicht festgesetzt.

Am 12.02.2013 fasste das Bezirksamt Treptow-Köpenick den Beschluss den Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-30 zu teilen und als Bebauungsplan XV-30a „Treptowers“ sowie XV-30b VE „Hotel und Wohnen an der Spree“ weiterzuführen. Mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens XV-30a wird das Ziel verfolgt, die städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebietes sowie die Arrondierung der Quartiere zu sichern und abzuschließen.

Gemäß § 244 BauGB besteht die Notwendigkeit, das noch nach „alten Recht“ eingeleitete Planverfahren nach den Vorschriften des zuletzt am 22. Juli 2011 geänderten BauGB zu Ende zu führen, da der Bebauungsplan nicht bis 20. Juli 2006 festgesetzt wurde. Dies schließt die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ein. Zur Anpassung der Planunterlagen an geltendes Recht wurde ein Umweltbericht erstellt, der die Entwicklung des Gebietes seit Planaufstellung 1994 betrachtet und bewertet.

seit September 2012

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Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan VI-140a ?;NU
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan VI-140a „Gleisdreieck Park“ in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg

Berlin

Auftraggeber: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Ziel des Bebauungsplans VI-140a ist es, den Park auf dem Gleisdreieck planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan ist als Ausgleichsbebauungsplan erforderlich. Der Park auf dem Gleisdreieck bildet den Ausgleich für die Bebauung des Potsdamer Platzes und eines Teils der Baufelder, die den Park umgeben.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen auf die Umwelt ermittelt, beschreibt und bewertet. 2006 wurde der Bebauungsplan VI-140, der das gesamte Gleisdreick umfasste, aufgestellt. Seit dem Teilungsbeschluss im Jahr 2010 haben sich wesentliche Veränderungen im Plangebiet ergeben: Ost- und Westpark wurden zwischenzeitlich gebaut.

Um zu untersuchen, ob durch die Parkplanung erhebliche Beeinträchtigungen erfolgten, wurde im Rahmen der Umweltprüfung der Zustand vor der Parkumsetzung als Bestand zu Grunde gelegt. Auf diese Weise lässt sich auch darstellen, welche Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen ergriffen wurden.

seit August 2012

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Umweltprüfung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan XV- 30b VE „Hotel und Wohnen an der Spree“ in
Umweltprüfung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan XV- 30b VE „Hotel und Wohnen an der Spree“ in Berlin Treptow- Köpenick, Ortsteil Alt-Treptow

Berlin

Auftraggeber: Agromex GmbH & Co. KG

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-30b VE „Hotel und Wohnen an der Spree“ liegt beidseitig der Fanny-Zobel-Straße direkt an der Spree im Ortsteil Alt-Treptow im Gebiet „MediaSpree“. Bis zum Teilungsbeschluss am 12.02.2013 war er Bestandteil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XV-30. Aufgrund gewandelter Rahmenbedingungen wurde der Bebauungsplan XV-30 mehrfach geändert, jedoch nicht festgesetzt.

Für die unbebauten Grundstücke des ehemaligen EAW-Areals (Elektro-Apparate-Werke) wurde in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin ein zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Für den prämierten Entwurf des Wettbewerbs, der die Errichtung von drei Hochhäusern und einem Nahversorger vorsieht, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, der die Umweltauswirkungen darstellt und beurteilt. Betrachtet wurde sowohl der Zustand zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans XV-30 (1994) als auch der Zustand zum Zeitpunkt der Teilung des Bebauungsplans XV-30 in XV-30a und XV-30b VE.

seit September 2012

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UVP-Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 7.4 „Sportzentrum Fichtestraße“
UVP-Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 7.4 „Sportzentrum Fichtestraße“

Stadt Ludwigsfelde

Auftraggeber: Stadt Ludwigsfelde

Das 5,7 ha große Planungsgebiet des Bebauungsplans 7.4 liegt am östlichen Rand des zentralen Stadtgebietes von Ludwigsfelde. Es grenzt im Norden und Nordosten an den Ostverbinder, im Südosten an den Autobahndamm, im Süden an das Grundstück des „City-Treffs“, im Südwesten an die Rückseiten der Wohnbaugrundstücke Karl-Marx-Platz und Jahnstraße sowie im Nordwesten an das Schulungszentrum von Mercedes-Benz.

Der B-Plan Nr. 7.4 ist am 19.07.2006 in Kraft getreten. Mit der 1. Änderung des B-Plans Nr. 7.4 sollen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Standorts zu dem geplanten Sport-, Erlebnis- und Gesundheitsbad mit Hotel geschaffen werden. Zur Ergänzung des Freizeit- und Erholungsangebots soll der östlich gelegene Wald als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Bürgerpark festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 7.4 sollte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls § 13a BauGB erfolgte eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen der 1. Änderung des Bebauungsplans 7.4 unter Anwendung der Kriterien des Anhangs 2 BauGB. Es wurde festgestellt, dass die mit der B-Planänderung verbundenen Maßnahmen erhebliche Umweltauswirkungen haben. Für die Durchführung des 1. Änderungsverfahrens ist ein Regelverfahren anzuwenden.

Juli bis August 2012

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Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauu
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-73 VE „Wartenberger Straße“

Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

Auftraggeber: S+P Planen und Bauen, Architektur GmbH

Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-73 VE ist die Erweiterung des Stadtteilzentrums Prerower Platz auf einer bisher als Stellplatz genutzten sowie auf Teilen einer brachliegenden Fläche zwischen Falkenberger Chaussee und Wartenberger Straße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines 4-geschossigen Gebäudekomplexes mit Einzelhandelsnutzungen, Gastronomie und einer Begegnungsstätte sowie eines Verbrauchermarkts geschaffen werden.

Im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-73 VE wurde eine Bestandserfassung und -bewertung, eine Prognose der Umweltauswirkungen, eine Eingriffsbewertung sowie eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.

Zur Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen werden eine extensive Dachbegrünung auf 60% der Dachflächen und Baumpflanzungen festgesetzt.

seit Juni 2012

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Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3-9 VE „Schönerlinder Straße“
Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3-9 VE „Schönerlinder Straße“

Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch-Buchholz

Auftraggeber: Cosmos Grundstück- und Vermögensverwaltung GmbH

Gegenstand der Planung ist die Erweiterung des Bau- und Gartenmarktes der Firma BAUHAUS an der Schönerlinder Straße 53 im Bezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz.

Das bestehende BAUHAUS Fachcentrum soll um eine sog. Drive-In-Arena erweitert werden. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan die Verkehrssituation am benachbarten neu auszubauenden Knotenpunkt Triftstraße/Schönerlinder Straße verbessern, auch im Hinblick auf erwartete zusätzliche Verkehre zum und vom BAUHAUS-Gelände. Mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans 3-9 VE nach § 12 BauGB sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung dieses Vorhabens geschaffen werden.

Bei der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Die Berücksichtigung dieser Belange erfolgte im Rahmen einer Umweltprüfung.

Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet (§ 2 Abs. 4 BauGB).

seit Juni 2012

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Umweltprüfung, Eingriffsbilanzierung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 7.4 ?NU
Umweltprüfung, Eingriffsbilanzierung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 7.4 „Sportzentrum Fichtestraße“, 1. Änderung

Stadt Ludwigsfelde

Auftraggeber: Kristall Bäder GmbH

Das 5,7 ha große Planungsgebiet des Bebauungsplans 7.4 liegt am östlichen Rand des zentralen Stadtgebietes von Ludwigsfelde.

Der B-Plan Nr. 7.4 ist am 19.07.2006 in Kraft getreten. Mit der 1. Änderung des B-Plans Nr. 7.4 sollen die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Standorts zu dem geplanten Sport-, Erlebnis- und Gesundheitsbad mit Hotel geschaffen werden. Zur Ergänzung des Freizeit- und Erholungsangebots soll der östlich gelegene Wald als private Grünfläche festgesetzt werden.

Die mit der Planung verbundenen voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen wurden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt, beschrieben und bewertet.

Zur Ermittlung des Umfangs an planexternen Ausgleichsmaßnahmen wurden der Vor- und Nach-Eingriffszustand gegenübergestellt. Grundlage bilden die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE 2009). Die HVE stellt Orientierungswerte zur Bestimmung des Kompensationsumfanges für Biotopverluste dar. In Hinblick auf die Ausprägung der Biotope im Bestand wurde der Kompensationsfaktor flächenbezogen bewertet. Damit konnte eine Wertzunahme oder eine -abnahme festgestellt werden (Wertgleichungsverfahren).

Februar 2012 - Januar 2015

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UVP-Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung in der Stadt Potsdam
UVP-Vorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung in der Stadt Potsdam

Potsdam

Auftraggeber: Landeshauptstadt Potsdam

Für die im Südosten Potsdams gelegene Siedlung „Kirchsteigfeld“ wurde der Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt, der seit dem 16.07.1993 rechtskräftig ist. Anlass der 4. Änderung des Bebauungsplans ist die Entwicklung von zwei Wohngebieten und eines Gewerbegebietes auf drei Teilflächen des Geltungsbereichs.

Für die 4. Änderung wurde ein beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angestrebt. Nach der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a BauGB und Berücksichtigung der im BauGB Anlage 2 aufgeführten Kriterien wurde festgestellt, dass die Planung zu erheblichen Umweltauswirkungen führt. Für die Durchführung des 4. Änderungsverfahrens ist ein Regelverfahren mit vollständiger Umweltprüfung anzuwenden.

seit Februar 2012

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Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Ki
Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung in der Stadt Potsdam

Potsdam

Auftraggeber: Landeshauptstadt Potsdam

Der Bebauungsplan Nr. 18 umfasst das gesamte Kirchsteigfeld, das seit der Festsetzung des Bebauungsplans als neuer Stadtteil Potsdams gestaltet wurde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18, 4. Änderung hat eine Gesamtgröße von 207.151 qm, d.h. 20,70 ha.

Die 4. Änderung sieht die Änderung von drei Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 18 vor, die als Teilbereich A „Priesterweg“, Teilbereich B „Zentrum Süd“ und Teilbereich C „Gewerbegebiet“ bezeichnet werden. Ziel der 4. Änderung ist es, die bislang noch nicht entwickelten Flächen Priesterweg (Teilbereich A) sowie Gewerbegebiet (Teilbereich C) einer Entwicklung zuzuführen und die festgesetzten Nutzungen im Zentrum Süd (Teilbereich B) zu ändern.

Für die Änderungsbereiche wurde der Bestand erfasst und bewertet und die erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Februar 2012 - Januar 2015

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Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140i VE „Flottwellstraße Nord“
Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140i VE „Flottwellstraße Nord“

Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Auftraggeber: G+P Immobilien Consult GmbH

Für das Plangebiet „Flottwell Nord“, einer Teilfläche des Baufeldes Flottwellstraße im Westen des Gleisdreiecks, sollen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140i VE die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Hotel und ein neues Wohnquartier geschaffen werden.

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf die Schutzgüter und ihre Wechselwirkungen werden gemäß § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen einer Umweltprüfung ermittelt, beschrieben und bewertet.

Die Umweltprüfung umfasste:

  • Erarbeitung eines Umweltberichts
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Vorschlag von grünordnerischen Festsetzungen.

2011-2014

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Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 5-88 für da
Umweltprüfung, Eingriffsgutachten und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 5-88 für das Grundstück Griesinger Straße 27 im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld

Berlin-Spandau

Auftraggeber: Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-88 ist die geplante Nachnutzung der ehemaligen Nervenklinik Spandau am Standort Griesinger Straße als Wohngebiet. Seit der Aufgabe der Krankenhausnutzung im Jahr 2007 liegt das Gelände brach. Versuche, den Standort für medizinische oder medizinaffine Nutzungen zu reaktivieren, blieben erfolglos. Die Vivantes AG als Eigentümerin des Grundstücks beabsichtigt die Entwicklung eines Wohngebietes unter Berücksichtigung der vorhandenem Gebäude- und Grünstrukturen.

Begleitend zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen auf den Naturhaushalt ermittelt, beschreibt und bewertet. Es wurde ein Ausgleichsgutachten erarbeitet. Durch umfangreiche Vermeidungsund Ausgleichsmaßnahmen ist ein Ausgleich im Plangebiet möglich.

Der Bebauungsplan setzt zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen Wald, Einzelbäume und Pflanzbindungsflächen fest. Die wertvollen Bereiche können so dauerhaft gesichert werden.

seit August 2011

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Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140h VE „Flottwellstraße Mitte“
Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140h VE „Flottwellstraße Mitte“

Berlin Kreuzberg- Friedrichshain

Auftraggeber: CA Immo Deutschland GmbH

Für das Gebiet des Gleisdreicks im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde ein Rahmenbebauungsplan VI-140 aufgestellt, der bis zur Beteiligung der Behörden und deren Auswertung geführt wurde. Am 29. Juni 2010 hat das Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg die Teilung des Bebauungsplans VI-140 beschlossen.

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140h VE „Flottwell Mitte“, dessen Geltungsbereich am nordwestlichen Rand des sogenannten Gleisdreiecks des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg liegt, wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Zeitlicher Ausgangspunkt für die Betrachtung der Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung ist der Umweltzustand zum Zeitpunkt des Teilungsbeschlusses zum VI-140h VE.

Im Rahmen eines Umweltberichts wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Wohngebietsnutzung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ermittelt, beschrieben und bewertet. Als Vermeidungsmaßnahmen setzt der Bebauungsplan eine extensive Dachbegrünung und Baumpflanzungen fest. Der planexterne Ausgleich erfolgt im Park auf dem Gleisdreieck.

2011 - 2012

PDF: 488,7 KB

 

Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauu
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140fa VE „Yorkdreieck“

Berlin Friedrichhain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg

Auftraggeber: HELLWEG Die Profimärkte GmbH & Co. KG

Das Yorckdreieck liegt innerhalb des sogenannten Gleisdreiecks überwiegend im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie mit kleineren Flurstücken im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

Für das Plangebiet wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan VI-140fa VE aufgestellt, dessen Ziel es ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes mit Zoofachmarkt zu schaffen. Im Bestand wurd das Plangebiet durch Gewerbebetriebe genutzt, insbesondere Autohandel, Werkstatt und Tankstelle.

Die Erarbeitung der Umweltprüfung und des Umweltberichtes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgte verfahrensbegleitend zum B-Plan. Als Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen setzt der Bebauungsplan eine extensive Dachbegrünung, eine Niederschlagswasserversickerung und Baumpflanzungen fest. Der planexterne Ausgleich erfolgt im Park auf dem Gleisdreieck.

2011-2013

PDF: 562,5 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan 3-5 im Bezirk Pankow
Umweltprüfung, Eingriffsbeurteilung und Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan 3-5 für das Gelände zwischen Treskowstraße, Tino-Schwierzina-Straße, der Straße Am Steinberg und Prenzlauer Promenade

Berlin

Auftraggeber: Bezirk Berlin-Pankow

Das etwa 15,6 ha große Gebiet soll nach dem Flächennutzungsplan für Berlin (FNP) langfristig als gewerbliche Baufläche erhalten bleiben. Dies war Anlass für das Bezirksamt Pankow von Berlin die Fläche durch die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet zu sichern.

Zum Bebauungsplan 3-5 wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, die die voraussichtlichen erheblichen anlage-, bau- und betriebsbedingten Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter untersucht.

Die Umweltprüfung umfasste:

  • Erarbeitung eines Umweltberichts
  • Eingriffsbewertung und -bilanzierung
  • Artenschutzrechtliche Prüfung

Auf der Grundlage faunistischer Gutachten zum Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln, einer Biotoptypenkartierung und schalltechnischer Untersuchungen wurden Empfehlungen zur Vermeidung, zur Minimierung sowie zum Ausgleich der festgestellten Umweltauswirkungen abgeleitet.

seit September 2010

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Umweltbelange zum Bebauungsplan Liebrecht‘sche Gärten
Umweltbelange zum Bebauungsplan Liebrecht‘sche Gärten

Stadt Bodenheim

Auftraggeber: Müller Reimann Gesellschaft von Architekten mbH

Das zentral im Ortskern Bodenheim gelegene 5.400 m2 große Gartengrundstück des Weingutes Liebrecht soll auf Grundlage des von dem Büro Müller Reimann Architekten im Auftrag der Grundstückseigentümer erarbeiteten städtebaulichen Konzeptes zu einem hochwertig bebauten Wohngebiet mit ca. 18 zweigeschossigen Einzel- bzw. Doppelhäusern bebaut werden.

Das Planungsgebiet ist im Bestand ein weitgehend brach gefallenes Gartengrundstück. Die vorhandene Vegetation ist weitgehend ruderalisiert und überwiegend geprägt durch die Nutzung als Obst- und Gemüsegarten.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich. Allerdings müssen die im vereinfachten Verfahren aufgestellten Bauleitpläne mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere mit § 1 BauGB vereinbar sein. Dies schließt die Ermittlung und Berücksichtigung eventueller Auswirkungen der Bauleitpläne auf berührte Umweltbelange ein, damit diese in die Abwägung eingestellt werden können.

Mai 2010 - Juni 2010

PDF: 528,8 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungs
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 130 „Sport- und Freizeitbad“

Potsdam

Auftraggeber: asenticon AG

Südlich der Biosphäre Potsdam im Volkspark Bornstedter Feld sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für ein Sport- und Freizeitbad geschaffen werden. Die Planung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB erstellt. Damit gelten die Vorgaben des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt somit.

Allerdings müssen die im vereinfachten Verfahren aufgestellten Bauleitpläne mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere mit § 1 BauGB vereinbar sein. Dies schließt die Ermittlung und Berücksichtigung eventueller Auswirkungen der Bauleitpläne auf berührte Umweltbelange ein, damit diese in die Abwägung eingestellt werden können. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Die Betroffenheit der genannten Belange durch die Planung wird in der Begründung zum Bebauungsplan anhand der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Belange erörtert und die Betroffenheit bewertet.

Hierfür wurde das Vorkommen von besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten durch Fachgutachten erfasst. Dies bildet die Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung, ob Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG durch die Planung betroffen werden können. Eine besondere planerische Aufgabe ergibt sich durch die Überplanung bereits festgesetzter naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 81 Bornstedter Feld. Hierfür werden Kompensationsmaßnahmen festgesetzt.

2010 - 2011

PDF: 285,5 KB

 

Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140e VE „Möckernkiez“
Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140e VE „Möckernkiez“

Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Auftraggeber: Möckernkiez eG

Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140e VE „Möckernkiez“ wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Eingriffsbilanzierung und -bewertung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VI-140e VE befindet sich im Südosten des Gleisdreiecks. Ziel des Bebauungsplans ist es zwischen Yorckstraße und Möckernstraße die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Wohnnutzung in Randlage zum Park auf dem Gleisdreieck zu schaffen.

Zur Vermeidung und Minderung erheblicher Beeinträchtigungen wird u.a. eine extensive Dachbegrünung, eine Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen sowie der Erhalt der Mauer mit dem Vorkommen der Mauerraute festgesetzt.

April 2010 - Februar 2014

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UVP-Vorprüfung (nach § 3c UVPG) - B 96a-Süd "Am Seegraben"

Berlin Treptow-Köpenick

Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Die B96a wird im Bereich „Am Seegraben“ instand gesetzt. Die Straße soll im Zuge der Sanierung im Wesentlichen unverändert bleiben. Es ist aber vorgesehen, die Straße den verringerten Verkehrsströmen anzupassen und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zukünftig auf 50 km/h zu begrenzen. Die Fahrspurbreiten werden zugunsten des Mittelstreifens in ihrer Breite um einen Meter reduziert. Fahrbahnbegleitende Geh- und Radwege sollen beidseitig ergänzt werden.

Für die Umplanung der B96a-Süd wurde eine Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG fdurchgeführt. Die Vorprüfung erfolgt gemäß des "Prüfkatalogs zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßen (Teil B)2.

Aufgrund der beschriebenen Merkmale und der Wirkfaktoren des Vorhabens und einer Kenntnis des betroffenen Standortes können erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden. Durch das Vorhaben werden zwar zusätzlich bisher nicht überbaute Standorte für den kombinierten Geh- und Radweg in Anspruch genommen. Auf der anderen Seite werden aber auch bisher versiegelte Fläche entsiegelt, in dem die Fahrbahnbreiten reduziert und der Mittelstreifen verbreitert wird.

Juni 2009 - Juli 2009

PDF: 146 KB

 

Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-64ba VE „Bärenquell“
Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-64ba VE „Bärenquell“

Berlin Treptow-Köpenick

Auftraggeber: Cosmos Grundstück- und Vermögensverwaltung GmbH

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-64ba umfasst das 4,1 ha große Gelände der ehemaligen Brauerei Bärenquell (Schnellerstraße 137) zwischen der Schnellerstraße im Südwesten und der Spree im Nordosten. Das Gelände liegt seit der Aufgabe der Brauereinutzung Mitte der 1990er Jahre brach, die Bausubstanz verfällt auf Grund der fehlenden Nutzungsmöglichkeiten.

Ziel des Bebauungsplans ist die Revitalisierung der Brachflächen unter Erhalt eines Teiles der denkmalgeschützten Bausubstanz, ihre funktionale Aufwertung und Wiedereingliederung in den städtischen Kontext.

Begleitend zum Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, die die voraussichtlichen erheblichen anlage-, bau- und betriebsbedingten Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter untersucht. Darüberhinaus werden Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt, wie die Ausweisung eines gewässerbegleitenden öffentlichen Geh- und Radfahrechts zur Sicherung einer Grünverbindung am Spreeufer, die Pflanzung einer doppelreihigen Baumreihe entlang der Schnellerstraße zur Entwicklung einer städtebaulichen Kante und der Erhalt von Teilen des Baudenkmals.

seit Juli 2010

PDF: 233,7 KB

 

Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungs
Zusammenstellung der abwägungsrelevanten Umweltbelange im Verfahren nach § 13a BauGB zum Bebauungsplan 7-33 „Blohmstraße“

Berlin

Auftraggeber: Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Die Grundstücke Blohmstraße 35/69 umfassen ca. 5,55 ha und liegen direkt an der Stadtgrenze, in der Nähe des Berliner Forstes Düppel. Im Norden, in unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Einfamilienhausgebiete, im Westen grenzt eine ehemalige Gründeponie an das Grundstück an. Auf diesen Grundstücken setzt der B-Plan XIII-271 eine öffentliche Parkanlage mit integrierten privaten Dauerkleingärten fest. Im Süden schließt die offene Landschaft des Landkreises Teltow-Fläming an. Auf ca. 2/3 der Fläche ist ein Gewerbegebiet entstanden. Auf den bisher unbebauten Flächen am westlichen Rand des Gebietes soll eine Wohnbebauung mit ca. 20 Einfamilienhäusern realisiert werden, für die mit dem Bebauungsplan 7-33 die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.

Der Bebauungsplan 7-33 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens entfällt gegenüber dem Regelverfahren die Umweltprüfung. Die abwägungsrelevanten Belange, dass heißt die Auswirkung der Planung auf die Umwelt müssen aber dennnoch erarbeitet werden. Es erfolgte daher:

  • Bestandserfassung und -bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen
  • überschlägige Eingriffsbewertung
  • Biotoptypenkartierung
  • Bewertung der Fläche hinsichtlich des Vorkommens geschützter Tier- und Pflanzenarten

2009 - 2011

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-49 VE "IKEA"

Berlin Lichtenberg

Auftraggeber: IKEA GmbH

Zu dem Bebauungsplan 11-49 VE „IKEA“ wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Für den überwiegenden Teil des Planungsgebietes besteht bereits ein rechtskräftiger vorhabenbezogener Bebauungsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 11-15 VE wurde aufgrund der Absicht der IKEA Verwaltungs-GmbH, auf dem Grundstück Landsberger Allee 364 ein IKEA-Einrichtungshaus zu errichten, aufgestellt. Die IKEA Verwaltungs-GmbH hat weitere westlich angrenzende Grundstücksflächen an der Landsberger Allee erworben und die Vorhabenplanung in einigen Punkten geändert. Daher war die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

Für den zusätzlichen Grundstücksteil wurden Untersuchungen zum Vorkommen besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten vorgenommen. 2009 konnte aufgrund der Niederschlagssituation und wegen des Gebäudeabrisses im westlichen Teil des Planungsgebietes Temporärgewässer in Form von flachen Pfützen entstehen, die der europarechtlich geschützten Wechselkröte (Bufo viridis) die Fortpflanzung ermöglichen. Diese Krötenart nutzt zur Fortpflanzung vorwiegend flache, kleine Gewässer ohne bzw. mit sehr geringem Pflanzenbewuchs. Im Gegensatz zu anderen heimischen Amphibienarten sucht die Art nicht jährlich das gleiche Laichgewässer auf, sondern nutzt als „Laichplatzvagabund“ spontan bzw. temporär auftretende Gewässer, wie größere Pfützen.

Mai 2009 - Oktober 2009

PDF: 154 KB

 

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bauvorhaben Lentzeallee

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Auftraggeber: Objektgesellschaft Lentzeallee GmbH & Co. KG

Das für die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehene Gelände wurde bislang als Versuchsfläche des Instituts für Landschaftsbau der TU Berlin genutzt. Vorhanden sind große Offenlandflächen mit unterschiedlich zusammengesetzter Grünlandvegetation, die bereits vor mehreren Jahren für Versuchszwecke angelegt wurde und überwiegend zusammenhängende Flächen mit teilweise kleinräumig wechselnden Vegetationsausprägungen aufweist.

Das Planungsgebiet wird vorwiegend von Biotoptypen der Gehölze und von Grünlandbiotopen eingenommen, auf die der gesetzliche Schutzstatus nicht zutrifft. Auf vergleichsweise kleineren Flächen befinden sich jedoch gesetzlich geschützte Sandtrockenrasen sowie von Frischwiesenarten geprägte Wiesenflächen, die zumindest überwiegend als geschützte Biotope anzusprechen sind.

Im Rahmen der Bearbeitung wurden Vorschläge zum Umgang und zum Ausgleich der gemäß § 26a NatschG Bln gesetzlich geschützten Biotope getroffen.

Es erfolgte eine Koordinierung der faunistischen Gutachten. Für die Gebäudebrüter wurden Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich vorgeschlagen und mit der Obersten Naturschutzbehörde abgestimmt.

Mai 2009 - November 2009

PDF: 165 KB

 

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan VIII-354

Berlin Spandau

Auftraggeber: Haspel GmbH & Co. Bau– und Grund KG

Im Bereich Seegefelder Weg/Hamburger Straße in Albrechtshof soll durch einen Bebauungsplan die Errichtung eines Einfamilienhausgebietes mit ca. 90 Wohneinheiten und eines Verbrauchermarktes mit zugehöriger Stellplatzanlage planerisch vorbereitet werden.

Ziele der Untersuchungen waren die Klärung der verkehrlichen Ausgangsdaten, die Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen, der Vergleich mit den Orientierungswerten der Bauleitplanung gemäß DIN 18005 bzw. TA Lärm und die Darstellung möglicher Schutzmaßnahmen.

Die Berechnung der Schallemissionen des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgte unter Anwendung der RLS-90. Die mit der Realisierung des Lebensmittelmarktes entstehenden Schallemissionen der Anliefer- und Kundenverkehre sowie die resultierenden Immissionen, die maßgeblich für die Vorhabensgenehmigung nach Baugesetzbuch und im Sinne des § 50 BImSchG sind, wurden mit verschiedenen Verfahren berechnet. Ergebnis der Untersuchung ist die Notwendigkeit der Errichtung einer Lärmschutzwand nördlich des Verbrauchermarktes zur angrenzenden Wohnbebauung.

2007

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-354 "Albrechtshof"

Berlin Spandau

Auftraggeber: Weigelt - Grundstücksgesellschaft H. Weigelt mbH

Zu dem Bebauungsplan VIII-354 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII – 354 ist die Absicht des Grundstückseigentümers, zwischen Seegefelder Weg und Hamburger Straße auf einer rd. 5,5 ha großen Teilfläche eine Wohnbaufläche mit 383 Wohneinheiten zu entwickeln und über ein privates Straßennetz zu erschließen. Darüber hinaus soll eine öffentliche, naturnahe Parkanlage mit einer Ausdehnung von 8.704 m² und eine 5.202 m² große Fläche für einen Lebensmittelmarkt mit Stellplatzanlage nördlich des Seegefelder Weges festgesetzt werden.

seit März 2008

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UVP-Vorprüfung (nach § 3c UVPG) - Messe Berlin, Gleiserweiterung Innotrans

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Die Messe Berlin plant auf ihren Flächen den Bau einer Schaugleisanlage für Ausstellungszwecke. Diese eisenbahnrechtlichen Nebenanlagen sollen an den Gleisanlagen auf dem Messegelände anschließen. Der Bau der Gleise ist so geplant, dass die Fläche außerhalb der Ausstellungszeit weiterhin als Parkplatz genutzt werden kann.

Das Verfahren soll nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt werden. Anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ist ein Plangenehmigungsverfahren geplant. Für alle nach § 18 AEG beantragten Verfahren, ist die Durchführung einer Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG erforderlich.

Es wurde eine sog. Umwelterklärung verfasst, die den Hauptbestandteil der Vorprüfung bildet. Grundlage für die Erarbeitung der Umwelterklärung bildet der von der Senatsverwaltung empfohlene Umwelt-Leitfaden zur planungsrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen des Eisenbahn-Bundesamtes.

Die Umwelterklärung umfasst vorhabenspezifische Angaben sowie eine Einschätzung der Umweltauswirkungen des Vorhabens.

Januar 2008 - Februar 2008

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FFH-Verträglichkeits-Voruntersuchung zum Vorhaben "Renaturierung des Unterlaufs der Lindower Bäke mit Totholz"

Lindower Bäke

Auftraggeber: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Am Unterlauf der Lindower Bäke sind bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte vorgesehen, mit dem Ziel, die morphologische Regenerationsfähigkeit der Lindower Bäke zu reaktivieren. Im Einzelnen ist der Einbau einer größeren Anzahl von Totholzrechen und Strömungslenkern (Rauhbäume) vorgesehen, die als Initiale zur eigendynamischen Sohlaufhöhung und Laufentwicklung dienen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mögliche erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Schutzziele des FFH-Gebietes „Rheinsberger Rhin und Hellberge Ergänzung (DE 3043-302)“ durch das Vorhaben in seinen Planungsbestandteilen und im Zusammenhang mit anderen Projekten nicht zu erwarten sind. Die geplanten Maßnahmen entsprechen den im Standard-Datenbogen genannten maßgeblichen Zielen für das Gebietsmanagement, nämlich die Anhebung des Wasserstandes und die Beseitigung von Verbauungen.

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird von einer Aufwertung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) des Anhang I und der Habitate der Arten des Anhangs II ausgegangen. Insbesondere die fließgewässerbezogenen FFH-LRT (Flüsse der planaren Stufe; Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe, Auen-Wälder) erfahren durch die Wasserstandsanhebungen und die Strukturanreicherung durch Totholz eine Stabilisierung und Verbesserung des Erhaltungszustandes.

1,5 km Fließgewässer, ca. 13 ha Wirkbereich des Vorhabens

Februar - Juli 2009

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-43

Berlin Lichtenberg

Auftraggeber: Grundstücksgesellschaft Berlin-Lichtenberg

Für den Bebauungsplan 11-43 VE wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte Realisierung eines Einzelhandelskomplexes. Der Eigentümer plant die Errichtung eines SB – Warenhauses und eines Baumarktes mit Baustoffhandel sowie weiteren Freiverkaufsflächen. Im östlichen Teil ist ein weiterer Komplex mit Einzelhandel und an der Landsberger Allee ein Hotel vorgesehen.

Für den Standort des geplanten Vorhabens gibt es keinen Bebauungsplan. Das ehemals als Lager- und Vertriebsbereich genutzte Areal ist auf Grund seiner teilweise vorhandenen Bebauung planungsrechtlich dem Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Die geplante Nutzung als Einzelhandelskomplex knüpft zwar bezüglich Gebäudetypus und Grundstücksausnutzung an die ehemalige Nutzung des Standortes als Lager- und Vertriebshalle für Lebensmittel an, Qualität und Quantität des Vorhabens erfordern jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Juni 2007 - Februar 2008

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee / Am Schragen“
Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 42.4 „Kaserne Pappelallee / Am Schragen“

Potsdam

Auftraggeber: Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH

Zu dem Bebauungsplan Nr. 42.4 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Das Planungsgebiet liegt im Bornstedter Feld der Stadt Potsdam, einem ehemaligen Militärgelände. Es erstreckt sich nördlich der Kieperheuerallee und beidseitig der Georg-Hermann-Allee. Es handelt sich um eine große Ruderalfläche, die vorwiegend mit Hochstauden, wie Kanadischer Goldrute, Rainfarn, Landreitgras u. a., bewachsen ist. Insbesondere die blütenreichen Kraut- und Staudenfluren haben eine besondere Bedeutung für Stechimmen. Innerhalb der Hochstaudenfluren kommen Junggehölze auf. Zwei Flächen sind als Eichen-Vorwälder und damit als geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG eingestuft.

Östlich der Fläche bis zur Nedlitzer Straße erstreckt sich ein natürlicher, artenreicher und mehrschichtiger Waldbestand, aus vorwiegend Laubgehölzen, dem sog. Schragen. Der Schragen ist aufgrund des Vorkommens des streng geschützten Heldbocks als FFH-Gebiet eingestuft. Im westlichen Bereich der Fläche haben Zauneidechsen ihren Lebensraum.

2007 - 2011

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Umweltprüfung zum vorhabenbezognen Bebauungsplan 4-27 VE „Bauhaus Halensee“ in Berlin Charlotte
Umweltprüfung zum vorhabenbezognen Bebauungsplan 4-27 VE „Bauhaus Halensee“ in Berlin Charlottenburg - Wilmersdorf

Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf

Auftraggeber: Bauhaus AG

Zu dem vorhabenbezogen Bebauungsplan 4-27 VE „Bauhaus Halensee“ wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 4-27 VE ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Halensee einen Baumarkt zu errichten. Der klassische Baumarkt auf dem Geländeniveau des Güterbahnhofs soll um ein zweites Vollgeschoss auf der Ebene des Kurfürstendamms ergänzt werden, in dem der Gartenmarkt untergebracht werden soll. Der vorrangigen Planungsabsicht entsprechend wird das Planungsgebiet als Sondergebiet mit der besonderen Zweckbestimmung „Baumarkt mit Gartencenter und Baustoffhandel? festgesetzt.

Der südliche Teil des Areals soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden, um langfristig Flächen für die ansässigen Gewerbebetriebe auch planungsrechtlich zu sichern.

Der Untersuchungsgegenstand ist der Bebauungsplan und die durch die Planung voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen. Zur Ermittlung der Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen auf den Naturhaushalt wurden schutzgutbezogene Untersuchungsräume definiert.

Juli 2007 - August 2012

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 16 "Radweg Genshagen, Ludwigsfelder Straße"

Stadt Ludwigsfelde (OT Genshagen)

Auftraggeber: Stadt Ludwigsfelde

Zu dem Bebauungsplan Nr. 16 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Ziel des Bebauungsplanes ist es die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für den Neubau eines Radweges zu schaffen.

Mit dem Neubau eines 535 m langen einseitigen Straßen begleitenden Radweges für Zweitrichtungsverkehr an der Ludwigsfelder Straße im Ortsteil Genshagen soll der Lückenschluss zwischen der B 101 neu und dem Ortseingang Genshagen vorgenommen werden. Die Streckenführung verläuft sowohl innerhalb als auch außerhalb des derzeit bebauten Gebietes. Das Planungsgebiet des Bebauungsplans Nr. 16 umfasst die Trasse des 2. Bauabschnitts. Die Trasse des 2. Bauabschnitts befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Brandenburg Park“. Die Planung widerspricht teilweise den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, so dass mit Beschluss vom 25.04.06 die Durchführung eines entsprechenden Planverfahrens zur Herstellung der Konformität festgelegt wurde. In der vorliegenden Planung wurde die Lage der Trasse zugunsten der Nichtbeeinträchtigung der Alleebäume gegenüber der Genehmigungsplanung von 2000 verändert.

April 2007 - September 2007

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan 7-24 VE "Rathaus Galerie Tempelhof"

Berlin Tempelhof-Schöneberg

Auftraggeber: SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Für den Bebauungsplan 7-24 VE wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Einkaufszentrums am Tempelhofer Damm 161-165 an. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan XIII-80 widerspricht der vorgesehenen Planung eines Einkaufszentrums, so dass neues Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden muss. Der überwiegende Teil des Planungsgebietes wird im Bestand durch die mehrschichtigen Gehölzbestände eingenommen. Die Flächen nördlich des Rathauses beinhalten einen ausgedehnten alten Gehölzbestand heimischer und nicht heimischer Arten. Die Bäume weisen aufgrund ihres z.T. sehr hohen Alters einen hohen ökologischen Wert auf. Die reiche Krautschicht kennzeichnet einen typisch erhaltenen Park mit hohem Reifegrad. Die Eingriffsbewertung und –bilanzierung ergibt, dass der Eingriff nicht vollständig im Planungsgebiet kompensiert werden kann, auch unter Berücksichtigung, dass ein Teil des Eingriffs bereits gemäß des Bebauungsplanes XIII-80 von 1964 zulässig wäre und daher nach § 1 Abs. 3 BauGB nicht ausgleichspflichtig ist.

Dezember 2006 - April 2007

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Umweltprüfung zum Flächennutzungsplan

Grünheide, OT Kagel

Auftraggeber: Gemeinde Grünheide (Mark)

Die Gemeinde Grünheide beabsichtigt nach der Gemeindegebietsreform die für die einzelnen Ortsteile vorhandenen, rechtskräftigen Flächennutzungspläne in eine für die Gesamtgemeinde geltende Flächennutzungsplanung zu überführen. Grundlage des Verfahrens sind somit die (Teil-) Flächennutzungspläne und Landschaftspläne der Gemeinden des ehemaligen Amtes Grünheide. Die ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden sind nun Ortsteile der Gemeinde Grünheide. Für den Flächennutzungsplan des Ortsteils Kagel besteht aufgrund einer - gemessen an einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung - überzogenen Baugebietsdarstellung ein grundlegender Überarbeitungsbedarf. Bei der vorgeschlagenen Vorgehensweise lässt sich die Umweltprüfung auf den Ortsteil Kagel beschränken, weil in den anderen Ortsteilen keine Änderungen der Pläne erforderlich sind.

September 2006 - Oktober 2007

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan 11-15

Berlin Lichtenberg

Auftraggeber: IKEA GmbH

Zu dem Bebauungsplan 11-15 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Die Umweltprüfung hat damit zugleich die Funktion der Umweltverträglichkeitsprüfung für nach dem UVP-Gesetz UVP-pflichtige Bebauungspläne (§ 17 UVPG), der Prüfung, ob die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan erheblich beeinträchtigt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sowie der Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).

September 2006 - September 2007

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 311 Cervantesweg

Leipzig-Meusdorf

Auftraggeber: Leipziger Wohnungsbaugesellschaft LWB

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft als Vorhabenträger und Eigentümer der Siedlung hat zweigeschossige Mehrfamilienhäuser aufgrund der fehlenden Nachfrage abreissen lassen. Auf diesem Standort sollen Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser entwickelt werden.

Das Planungsgebiet wird im Bestand durch einen reichhaltigen und zum Teil wertvollen Grünbestand geprägt. Aus diesem Grund soll die Bebauung weitgehend auf den Flächen der ehemaligen Zeilenbebauung vollzogen werden. Wertvoller Baumbestand soll erhalten und gepflegt werden. Negative Umweltauswirkungen auf Natur und Landschaft können so vermieden bzw. zumindest auf ein geringes Maß reduziert werden. Die Bereiche mit noch relativ natürlichen Bodenverhältnissen bleiben so erhalten. Dennoch werden durch die Planung erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Pflanzen und Tiere vorbereitet. Der Eingriff ist nicht im Planungsgebiet ausgleichbar. Im unmittelbaren Umfeld wird am Meusdorfer Teich eine Ausgleichsmaßnahme umgesetzt. Hier ist die Entwicklung einer Streuobstwiese geplant.

Die Planung zieht keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima/Luft, Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter nach sich. Für das Schutzgut Landschaftsbild sind sogar positive Umweltauswirkungen zu erwarten. Dementsprechend ist es nicht erforderlich, Maßnahmen zur Überwachung für diese Schutzgüter zu planen. Maßnahmen zur Überwachung werden nur für das Schutzgut Pflanzen und Tiere vorgeschlagen, da für das Schutzgut Boden keine Maßnahmen sinnvoll sind.

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden untersucht und aufgrund der erheblichen zu erwartenden Umweltauswirkungen verworfen.

Juli 2006 - Juli 2007

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 20 "Wohnpark Collonil"

Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Mühlenbeck

Auftraggeber: FAGO Deutschland

Zum Bebauungsplan Nr. 20 „Wohnpark Collonil“ muss keine Umweltprüfung durchgeführt werden, da es sich gemäß § 13a BauGB um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Bebauungspläne der Innenentwicklung können in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. In Rahmen des beschleunigten Verfahrens kann auf bestimmte Verfahrensschritte verzichtet werden. Hierzu gehört auch die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Erstellung eines Umweltberichtes hat sich jedoch in der Praxis bewährt, da die abwägungserheblichen Belange systematisch und übersichtlich zusammengestellt werden. In Anlehnung an die Anforderungen des Umweltberichtes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie § 2 Abs. 4 und 2a und die Anlage § 2 Abs. 4 und 2a BauGB) werden daher im Folgenden die umweltbezogenen abwägungserheblichen Belange dargestellt. Es wird also weitestgehend ein Umweltbericht erstellt, auch wenn es formal keine Verpflichtung dafür gibt. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden ermittelt, beschrieben und bewertet, um sie in die Abwägung einstellen zu können. Das Planungsgebiet stellt sich gegenwärtig als Gewerbebrache mit großem Grünanteil dar. Die Aufgabe der gewerblichen Nutzung hinterließ eine strukturell und funktional unbefriedigende Bebauung und Flächennutzung. Es ist ein neues Einfamilienhausgebiet für ca. 36 Wohneinheiten in Doppel- und Einfamilienhausbebauung durch einen Investor zu errichten. Darüber hinaus sind altersgerechte Wohneinheiten für ältere Menschen vorgesehen. Zur Verbesserung der Versorgungssituation im Ortsteil Mühlenbeck ist zudem ein Einzelhandelsstandort mit dem Schwerpunkt Lebensmittelhandel geplant.

Juni 2006 - August 2007

PDF: 171 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan VI-140 Gleisdreieck

Berlin Kreuzberg-Friedrichshain

Auftraggeber: VIVICO Real Estate GmbH

Zu dem Bebauungsplan VI-140 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Der Bebauungsplan VI-140 dient vor allem der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen des Potsdamer Platzes durch die Festsetzung öffentlicher Grünflächen und der städtebaulichen Arrondierung der angrenzenden Stadtteile.

Besonderheit der Umweltprüfung war die abgeschichtete Bearbeitung der Prüfinhalte. Der Bebauungsplan wurde nur bis zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und deren Auswertung geführt. Auf dem Bebauungsplan VI-140 sollen nun Teilbebauungspläne aufgestellt werden. Diese gestufte Vorgehensweise ermöglichte im Rahmen der Umweltprüfung nach dem Prinzip der Abschichtung vorzugehen. Somit kann die schwerpunktmäßige Ermittlung bestimmter Umweltauswirkungen den Teilbebauungsplänen überlassen werden, soweit die Prüfung aus fachlicher Sicht dort angemessener erscheint. Die Abschichtungsregelung dient insgesamt dazu, Doppelprüfungen zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen. Umgekehrt brauchen auf der Ebene der Teilbebauungspläne bereits geleistete Schritte und Erkenntnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans mit geringer Regelungsdichte nicht wiederholt werden.

Mai 2006 - Mai 2007

PDF: 170 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-354 "Pulvermühle"

Berlin Spandau

Auftraggeber: Wasserstadt Berlin-Oberhavel

Zu dem Bebauungsplan VIII-513b „Pulvermühle“ wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Sondergebietes „Sport“, aufgrund bestehender Defizite im Bereich der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen in der Wasserstadt Berlin-Oberhavel.

Die Aufstellung des Bebauungsplans VIII-513 wurde im Mai 1994 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war das Planungsgebiet des heutigen VIII-513b durch die Straßenverkehrsfläche der verlängerten Daumstraße, Verkehrsflächen einer privaten Anschlussbahn sowie gewerbliche Lagerflächen genutzt und damit nahezu vollständig versiegelt. Die privat genutzten Schienenverkehrsflächen dienten primär der Ver- und Entsorgung der Tanklager der Firmen ESSO und SHELL sowie der Anbindung der Gewerbebetriebe auf der Insel Eiswerder. Die Fläche war durch erhebliche Bodenbelastungen geprägt.

Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme wurden vom Treuhänder bereits Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltzustandes vorgenommen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Bodensanierung, der Rückbau von Gleisanlagen, Lagerflächen sowie Verkehrsflächen der ehem. verlängerten Daumstraße sowie die provisorische Begrünung zu nennen. Das Planungsgebiet stellt sich zum Zeitpunkt der Umweltprüfung als Wiesenfläche mit partiellem Baum- und Gehölzbestand dar. Im Rahmen der Umweltprüfung galt es die unterschiedlichen zeitlichen Bezüge vor Beginn der Entwicklungsmaßnahme mit dem Zustand zum Zeitpunkt der Umweltprüfung in Beziehung zu setzen.

April 2005 - September 2006

PDF: 199 KB

 

Schattenstudie Fanny-Zobel-Straße Bebauungspaln XV - 30

Berlin Treptow-Köpenick

Auftraggeber: Dritte Adler Real Estate GmbH & Co. KG

Anlass der Schattenuntersuchung war eine konzeptionelle Änderung der Gestaltung zwei noch nicht realisierten Zwillingstürme im Bebauungsplanentwurfes XV-30. Zwischen den bestehenden Zwillingstürmen und der noch zu realisierenden Bebauung an der Fanny-Zobel-Straße ergibt sich durch Unterschreitung der Abstandsflächen ein Spannungsverhältnis, dass der besonderen Klärung bedarf, da bisher keine (privat-)rechtliche Sicherung der geplanten Abstandsflächenunterschreitung erfolgt ist. Die Bebauung des "Spreedreiecks" in Berlin entfachte eine Diskussion, um die Zulässigkeit solcher Unterschreitungen und die daran geknüpften Anforderungen an die Begründung bei Festsetzung in einem Bebauungsplan. Die Problematik bedingt eine ausreichende Ermittlung im Einzelfall.

Die Freie Planungsgruppe Berlin (FPB) wurde beauftragt, eine Verschattungsstudie zu erstellen. Als Vergleichsmodell wird zusätzlich die Verschattung durch eine fiktive Bebauung auf dem gleichen Grundstück untersucht, die die Abstandsflächen zu allen umliegenden Gebäuden einhält.

Es wurden vergleichende Berechnungen für die Bestandssituation ( Spalte 1), die Situation mit einem fiktiven Gebäude (Spalte 2), sowie für die Situation mit dem geplanten Vorhaben (Spalte 3), durchgeführt.

Feb 09

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan XV - 30 "Treptowers Hoffmannstraße"

Berlin Treptow-Köpenick

Auftraggeber: Bezirksamt Treptow-Köpenick

Der Bebauungsplan XV-30 umfasst eine Fläche von ca. 18 ha. Die Fläche wird im Norden begrenzt durch das südwestliche Ufer der Spree, im Osten durch die Straßenachse Elsenstraße / An den Treptowers (Mitte der derzeitigen Mittelinsel der Straße), im Süden durch die Straßenachse der Puschkinallee (Mitte der Hauptfahrbahn), im Westen durch die westliche Grundstücksgrenze der Eichenstraße und die Verlängerung der durch diese Grundstücksgrenze gebildeten Linie über die Fläche des ehemaligen Busbahnhofs Eichenstraße bis zum Ufer der Spree.

Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XV-30 fasste das Bezirksamt Treptow im Januar 1994. Ziel ist die Umsetzung des aus einem Wettbewerb hervorgegangenen prämierten Entwurfs zur städtebaulichen Entwicklung. Zwischenzeitlich erfolgte auf Grundlage des § 33 BauGB bereits die Realisierung wesentlicher Bestandteile des prämierten Entwurfs.

Gemäß § 244 BauGB besteht die Notwendigkeit, das noch nach „alten Recht“ eingeleitete Planverfahren nach den Vorschriften des zuletzt am 24. Dezember 2008 geänderten BauGB zu Ende zu führen. Dies schließt die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ein.

April 2005 - November 2009

PDF: 142 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 15 "Wohngebiete Taubenstraße"

Stadt Ludwigsfelde

Auftraggeber: Stadt Ludwigsfelde

Im Bestand wird das Planungsgebiet durch Büro- und Werkstattgebäude, Garagen und sonstige Lager- und Erschließungsflächen geprägt. Im Jahr 2000 wurden alle baulichen Anlagen abgerissen, weil die Stadt Ludwigsfelde die bauliche Verwertung des Grundstücks entsprechend dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ beabsichtigte. Von ökologischer Bedeutung für die Pflanzen- und Tierlebensgemeinschaften sowie für die biologische Vielfalt in der Stadt sind insbesondere die Wohnviertel, die eine geringe Bebauungsdichte und einen hohen Durchgrünungsgrad aufweisen. Diese bieten Kulturfolgern wie zum Beispiel dem Igel und anderen Kleinsäugern, sowie auch zahlreichen Vögeln einen durchaus geeigneten Lebensraum. Des weiteren sind die innerstädtischen Freiräume, Alleen, und Waldflächen als wichtige Biotopverbundelemente zwischen den großflächigen Waldbeständen zu sehen, die sich im Norden und Süden des Stadtgebiets befinden.

In der Nähe des Planungsgebietes befinden sich vier Bäume mit hoher bis mittlerer Bedeutung für Flora und Fauna, die auch als Naturdenkmale unter Schutz stehen. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und durch fachgesetzlich erforderliche Bodenaustauschmaßnahmen wird der Umweltzustand für alle Schutzgüter verbessert oder bleibt zumindest gleich. Dies liegt insbesondere in der vorherigen gewerblichen Nutzung des Plangebiets, die mit 1.400 qm überbauter Fläche deutlich über der durch den Bebauungsplan ermöglichten Flächenversiegelung von 1.100 qm liegt, sowie in der zukünftig verbesserten städtebaulichen Einbindung der aktuell als Fremdkörper wirkenden Brachfläche in das bestehende Stadtquartier begründet.

April 2005 - November 2005

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Schattenstudie zum Bebauungsplan Nr. 849 "Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße"

Bochum

Auftraggeber: exzenterhaus bochum GmbH & Co. KG

Zum Bebauungsplan Nr. 849 "Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße" muss keine Umweltprüfung durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt. Die abwägungserheblichen Belange müssen jedoch auch hier systematisch abgearbeitet werden.

Das Konzept sieht die Aufstockung des vorhandenen Hochbunkers um ca. 65 m auf eine Höhe von 86 m vor.

Dies führt zu einer Unterschreitung der Regelabstandsflächen gemäß Bauordnung. In Bezug auf die Unterschreitung muss geklärt werden, ob die städtebaulich gewünschte Unterschreitung sich mit den Belangen der Betroffenen vereinbaren lässt. Dazu wurde im Hinblick auf Belichtung und Besonnung, Versorgung der Aufenthaltsräume mit Tageslicht eine Schattenstudie erarbeitet.

Mrz 07

PDF: 136 KB

 

Zusammenstellung der abwägungserheblichen Umweltbelange zum § 13a Verfahren Bebauungsplan Nr. 849 "Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße"

Stadt Bochum

Auftraggeber: exzenterhaus bochum GmbH & Co. KG

Wesentlicher Anlass der Planung ist die zukünftige Nutzung und Umgestaltung des 1942 errichteten ca. 21 m hohen Hochbunkers. Dieser befindet sich auf einer langgestreckten begrünten Mittelinsel der Cityradiale Universitätsstraße, die den Ring der Innenstadt mit der Ruhr-Universität verbindet. Der Hochbunker markiert den Eingang zum inneren Stadtgebiet und bildet eine wichtige Orientierungsmarke. Er steht nach verschiedenen Zwischennutzungen seit Jahren leer und lässt in seinem heutigen Zustand wegen des geringen Angebotes an Geschossfläche in den einzelnen Etagen keine angemessenen Folgenutzungen zu. Als Bunker wird er nicht mehr benötigt. Städtebaulich stellt er aber eine wichtige Stadtmarke an der Cityradialen dar. Er steht darüber hinaus unter Denkmalschutz. Bei der Begehung des Bunkers wurden zahlreiche verendete Tauben im Inneren entdeckt. Diese hatten durch die Lüftungsschlitze zwar den Weg hinein, aber nicht mehr hinaus gefunden. Nach Aussage der Unteren Landschaftsbehörde hat der Hochbunker keine Lebensraumfunktion für Greifvögel (z.B. Turmfalken) und Fledermäuse. Für Fledermäuse weist der Bunker eine zu geringe Luftfeuchtigkeit auf.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Um einen rechtssicheren Bebauungsplan zu erlangen, wurden die abwägungserheblichen Belange in Anlehnung an einen Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB zusammengestellt.

April 2006 - September 2007

PDF: 136 KB

 

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 7-16

Berlin Tempelhof-Schöneberg

Auftraggeber: Krieger Grundstücks GmbH

Die Krieger Grundstück GmbH beabsichtigt, auf dem Gelände der ehemaligen Radrennbahn Schöneberg ein Einrichtungshaus mit 40.000 m² Verkaufsfläche zu errichten. Mit der Schalltechnischen Untersuchung werden die Auswirkungen der Planungen auf bestehende schutzbedürftige Nutzungen untersucht. Um die Auswirkungen abgrenzen zu können, werden verschiedene Betrachtungsfälle gegenüber gestellt. Für die Berechnung der Schallemissionen und -immissionen wurde das geprüfte Programmpaket IMMI eingesetzt. Die Einhaltung aller maßgeblichen Richtlinien und Vorschriften ist dabei gesichert. Grundlage der Schalltechnischen Untersuchung ist eine Verkehrstechnische Untersuchung (Hoffmann-Leichter 2005). Die Schalltechnische Untersuchung stellt sowohl für den Straßenverkehrslärm als auch für den Gewerbelärm die Auswirkungen der Planung dar. Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Realisierung des Einrichtungshauses zusätzliche Lärmbelastungen verursacht und passive Schutzmaßnahmen gemäß 24. BImSchV erforderlich werden. Im Städtebaulichen Vertrag zwischen Bauherr und Bezirk sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen gesichert.

2004 - 2005

PDF: 143 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan 7-16

Berlin Tempelhof-Schöneberg

Auftraggeber: Krieger Grundstücks GmbH

Zu dem Bebauungsplan 7-16 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB). Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Die Umweltprüfung hat damit zugleich die Funktion der Umweltverträglichkeitsprüfung für nach dem UVP-Gesetz UVP-pflichtige Bebauungspläne (§ 17 UVPG), der Prüfung, ob die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan erheblich beeinträchtigt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) sowie der Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).

2004 - 2005

PDF: 143 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-354 "„Albrechtshof"

Berlin Spandau

Auftraggeber: Haspel GmbH & Co. KG und TH. Semmelhaack Management & Beteiligungs GmbH

Zu dem Bebauungsplan VIII-354 wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt auch die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und damit die Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).

2003 - 2005

PDF: 145 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan "Gewerbe- und Dienstleistungszentrum Am Roßberg"

Schkeuditz, Kreis Delitzsch

Auftraggeber: Polaris GmbH

Zu dem Bebauungsplan "Gewerbe– und Dienstleistungszentrum Am Roßberg" wurde eine Umweltprüfung vorgenommen. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB). Im Rahmen eines Umweltberichtes, der einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan bildet, sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Der Umweltbericht bildet die Grundlage für die Ableitung von Festsetzungen zur möglichst umweltverträglichen Gestaltung des Bebauungsplans. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt auch die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und damit die Prüfung, ob ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG durch den Bauleitplan vorbereitet wird, sowie ob und wie dieser vermieden und ausgeglichen werden kann (§ 2 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB).

seit 2003

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Gutachterliche Eingriffsbewertung und FFH-Verträglichkeitsvorstudie zum FNP-Entwurf

Gemeinde Kreuzbruch

Auftraggeber: Amt Liebenwalde, Gemeinde Kreuzbruch

Aufgabe des Gutachtens war die erweiterte Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zum Landschaftsplan-Vorentwurf zur Berücksichtigung der Bauflächenerweiterung des Flächennutzungsplan-Entwurfs der Gemeinde Kreuzbruch. Zugleich erfolgte eine Vorprüfung, ob es durch die Ausweisung von Bauflächen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der FFH-Prüfgebiete Nr. 214 "Schnelle Havel" und Nr. 573 "Kreuzbruch" kommen kann.

ca. 4.567 ha (Gemeindegebiet Kreuzbruch)

2000 - 2001

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Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 6 und 7 "Alte Gartenstadt" und "Neue Gartenstadt"

Stadt Rerik

Auftraggeber: ECW - Entwicklungs-Compagnie Wustrow GmbH & Co. KG

Die Stadt Ostseebad Rerik beabsichtigt, die ehemals militärisch genutzten Areale auf der knapp 10 km² großen Halbinsel Wustrow für eine überwiegend touristische Nutzung zu erschließen. Rerik befindet sich im Nordwesten des Landkreises Bad Doberan in der Region Mittleres Mecklenburg / Rostock und hat ca. 2.200 Einwohner. Die Halbinsel Wustrow liegt im westlichen Teil der Stadt zwischen Ostseeküste und Salzhaff. Sie ist über den so genannten „Wustrower Hals“, eine nur ca. 100 m breite Landenge, mit der Stadt verbunden.

Die Bebauungspläne für die Alte und die Neue Gartenstadt unterliegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Maßgeblich für diese Pflicht und für die Durchführung der UVP auf der B-Plan-Ebene sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und des Baugesetzbuches. Im Sinne dieser Vorschriften beinhaltet die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie die erforderlichen Angaben zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, d.h. auf die einzelnen, im UVPG benannten Schutzgüter einschließlich der dabei auftretenden Wechselwirkungen.

1996 - 2002

PDF: 132 KB

 

Umweltprüfung zum Bebauungsplan VIII-424 "Golfpitches"

Berlin Spandau

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Für den Bebauungsplan VIII-424 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Mit dem Bebauungsplan VIII-424 soll die städtebauliche Entwicklung im Sinne eines vor-städtischen Gefüges gelenkt werden. Ziel ist es, dass dieser Bereich Kladows seiner baulichen Vorprägung entsprechend strukturell und gestalterisch weiterentwickelt wird.

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanentwurfs VIII-424 war einst die Absicht, für die ab Mitte 1999 nach Berlin umziehenden Bediensteten des Bundes im Rahmen des Wohn-raumversorgungskonzeptes vom 29. Juni 1995 Wohnungsneubaugebiete - unter anderem im Randbereich des Berliner Golf Clubs Gatow - zu entwickeln. Eine Erforderlichkeit für das Bebauungsplanverfahren existiert trotz des weitgehend abgeschlossenen Umzugs der Bediensten des Bundes weiterhin, da es zum einen immer noch eine Nachfrage nach inner-städtischen und vielfältigen Wohnungsangeboten aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern gibt, die den heutigen individuellen Wohnbedürfnissen angepasst und auf Eigen-tum ausgerichtet sind. Zum anderen soll über den zukünftig zulässigen dreigeschossigen Geschosswohnungsbau eine Stärkung des Wohnstandortes Spandau als nachgefragte Wohnlage erreicht werden.

April 2006 - Juni 2007

PDF: 132 KB

 

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan XV-70a

Berlin Treptow-Köpenick

Auftraggeber: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH beabsichtigt auf einem Gelände südöstlich der Bundesfernstraße B 96a ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde dazu die schalltechnische Untersuchung erarbeitet.

Im Wesentlichen waren die Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr auf der das Plangebiet tangierenden B 96a sowie diejenigen auf der durch das Plangebiet verlaufenden Sammelstraße und die Immissionen des S-Bahn-Verkehrs zu berücksichtigen. Die Darstellung der Lärmsituation erfolgte in verschiedenen Planungsszenarien.

Weiterhin wurden die Schallimmissionen der Teilflächen des geplanten Gewerbegebietes an den angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen in mehreren Varianten ermittelt und mithilfe einer Lärmkontingentierung auf das zulässige Maß zu beschränkt.

Die Erforderlichkeit und die Anspruchsvoraussetzungen von Lärmschutzmaßnahmen (16. BImSchV) aufgrund des Neu– oder Ausbaus von Verkehrsanlagen sowie die Wirksamkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen wurden überprüft. Die Anforderungen zum Schallschutz wurden gemäß DIN 4109 ermittelt.

2007 - 2008

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Maßnahmenfläche "Ersatzlebensraum Erdkröte"

Berlin Treptow-Köpenick, Bohnsdorf-West, BBI Businesspark

Auftraggeber: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan XV-70a Bohnsdorf-West wurde das Vorkommen der Erdkröte festgestellt. Die Erdkröte hatte in der ehem. Baumschuke sowohl Sommerals auch Winterquartier. Durch die Planung verliert die Erdröte ihren Lebenraum nahezu vollständig. Im Bebauungsplan wurde daher die Schaffung eines Ersatzlebensraumes festgesetzt. Die Planung wurde als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme umgesetzt. Ziel war es den Lebensraum so zu gestalten, dass auf einer kleinen Fläche eine sehr hohe Strukturvielfalt geschaffen wird. Prägende Strukturelemente sind Erdwälle, die z. T. verschiedene Einbauten aufweisen, mit verschiedenen Materialien verfüllte Gräben, Strauch- und Baumpflanzungen sowie Heudrusch- und Mulchansaaten. Ergänzend kommen Einzelelemente wie Steinhaufen, Findlinge oder Reisighaufen hinzu. Als Materialien werden der anstehende sandige Boden, Natursteine (Feldsteine, Findlinge), Totholz (Stämme, Äste, Stubben, Reisig, Holz-häcksel), Stroh, Kompost, Rindenmulch, Schafs- und/oder Pferdemist verwendet. Eine Amphibienleitwand am östlichen und südlichen Rand der Fläche soll verhindern, dass die Erdkröten in die angrenzenden Gewerbegebiete laufen.

Es wurden die Leistungsphasen 1-9 bearbeitet.

Februar 2008 bis Juni 2008

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Umweltprüfung zum Bebauungsplan XV-70 Bohnsdorf-West (BFO)

Berlin Treptow-Köpenick

Auftraggeber: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Zum Bebauungsplan XV-70 Bohnsdorf-West wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung umfasste:

  • Eingriffs- und Ausgleichsgutachten
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erstellung des Umweltberichtes

Das Planungsgebiet hat eine Größe von 179 ha und liegt im unmittelbaren Umfeld des Flughafens Schönefeld. Zentrale Nutzung im Bebauungsplangebiet sollen Gewerbe- und Industriegebiete sein.

Im Planungsgebiet kann ein Teil der Umweltauswirkungen vermieden, verringert bzw. ausgeglichen werden. Das Planungsgebiet soll durch eine von den Schönefelder Seen Richtung Osten verlaufende zentrale Grünachse gegliedert werden, die im Westen des Plangebiets in einen großen Landschaftsraum mit vorrangigen Ausgleichsfunktionen mündet. Der Grüne Trichter soll in drei Bereiche mit verschiedenen Zweckbestimmungen geteilt werden. Der nördlichste Teilbereich soll die Zweckbestimmung „Trockenlebensraum“ erhalten, um den besonderen Standortansprüchen der Zauneidechsen gerecht zu werden. Der südlich an den Trockenlebensraum angrenzende Teil des Grünen Trichters erhält die Zweckbestimmung "Eichenmischwald mit Offenflächen". Die südlichste Fläche des Grünen Trichters soll die Zweckbestimmung "Eichen-Kiefernmischwald mit Offenflächen" erhalten. Diese Fläche soll zu gleichen Teilen aus waldgeprägten Bereichen und aus offenen Bereichen gestaltet werden. Am westlichen Rand des Planungsgebietes wird ein "Ersatzlebensraum Erdkröte" festgesetzt.

1998-2009

PDF: 161 KB

 

Realisierungsplanung und Steuerung der Kompensationsmaßnahmen für das Güterverkehrszentrum Berlin Ost

Freienbrink

Auftraggeber: LEG Brandenburg mbH / Treuhandfunktion für Umweltministerium Brandenburg

Die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das 130 ha große GVZ Berlin Ost wurden als Komplexprojekt im Regionalpark Müggelspree geplant und in der Realisierungsphase gesteuert. Die FPB hatte im Zusammenhang mit einer Bürgschaft hierbei eine Treuhänderfunktion für das Umweltministerium Brandenburg. Die Aufgaben der FPB umfassten insbesondere:

  • Projektorganisation und -steuerung (51 beteiligte Stellen, Integration von LKZ, SAM und ABM)
  • Pflege- und Entwicklungsplanung, LAP für zahlreiche Teilprojekte (u.a. Umstellung eines 275 ha großen Landwirtschaftsbetriebs von intensiver Milchviehwirtschaft auf extensive Grünlandwirtschaft; Anlage von Feldgehölzen, 22 ha Streuobstwiesen, Kleingewässern; Graben- und Moorrenaturierung; Anlage von Naturwaldparzellen; Abriss und Renaturierung von MfS-Funkstation mit Wegedämmen und Renaturierung Klärwerksgelände; Vorbereitung der Müggelspreerenaturierung)
  • Öffentlichkeitsarbeit (2 Filme, Faltblätter, Info-Veranstaltungen und Abstimmung mit der Regionalparkentwicklung, Vereinsgründung)
  • Aufgaben- und Kostenplanung, Kostenkontrolle, Nachweisführung und Abstimmung des anerkannten Kompensationserfolgs mit Umweltministerium und UNB

 

1996 - 2002

PDF: 108 KB

 

 

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